Das Justitiariat ist die zentrale Beratungsstelle für rechtliche Angelegenheiten der Universität. Wir führen Gerichtsprozesse für die Universität, verhandeln, entwerfen oder prüfen Verträge und beantworten die vielen großen und kleinen Rechtsfragen, die im universitären Dienstalltag auftreten. Wir geben Hilfestellung bei der Erstellung von zentralen und dezentralen Ordnungen und prüfen diese auf Rechtmäßigkeit. In diesem Zusammenhang sind wir auch für Prüfungsordnungen zuständig. Sofern es innerhalb der Verwaltung Sonderzuständigkeiten für bestimmte Themen gibt, leiten wir Ihre Anfragen entsprechend weiter.
Nicht zuständig ist das Justitiariat für private Angelegenheiten, etwa die Beratung von Studierenden in ihren Studienangelegenheiten oder die Beratung von Beschäftigten in Urheberrechtsfragen zu deren eigenen Publikationen. Da die Grenzen manchmal fließend sind, sollten Sie Ihre Anfrage zunächst trotzdem stellen.
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Informationen zu rechtlichen Fragestellungen aus dem Universitätsalltag, die Ihnen bei Ihren Fragen erste Anhaltspunkte geben können. Neben Basisinformationen zu häufig nachgefragten Themen haben wir auch weiterführende Hinweise, Arbeitshilfen und Muster für Sie eingestellt.
Für Ihre Anfragen zu Prüfungs- und Zulassungsordnungen nutzen Sie bitte unsere Funktions-EMail-Adresse POJusti@verw.uni-koeln.de.
Alle anderen Anfragen an das Justitiariat reichen Sie bitte über Herrn May ein, der die Bearbeitung veranlassen wird.