FAQ

Alles rund um meine KLIPS 2.0 Online-Bewerbung

  • Wann soll ich mich bewerben (Zeitpunkt der Bewerbung)?

    Der Zeitpunkt der Bewerbung hat keinen Einfluss auf das Zulassungsverfahren. Ihre Bewerbung muss innerhalb der in der Terminübersichten genannten Fristen erfolgen. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Alt- und Neuabiturienten.

  • Welche Studienfächer sind für meinen angestrebten Studiengang notwendig bzw. möglich?

    Die Anzahl der Studienfächer ist abhängig vom Abschluss.

    Übersichten zum Lehramt Bachelor finden Sie hier.

    Die möglichen Kombinationen in 2-Fach-Bachelor-Studiengängen finden Sie hier.

    Detailiertere Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.↵

  • Wie erstelle ich einen Basis-Account?

    Bitte beachten Sie, dass je Bewerber*in nur ein Basis-Account zulässig ist.

    • Neue Bewerber*innen müssen zuerst einen Basi-Account in KLIPS 2.0 angelegen um eine Bewerbung zu erfassen.
    • Bewerber*innen mit einem bestehenden Basis-Account, die sich bereits online über KLIPS 2.0 an der Universität zu Köln beworben aber kein Studium aufgenommen haben, melden sich mit den damaligen Zugangsdaten in KLIPS 2.0 an. Sofern Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr kennen, senden Sie bitte eine Anfrage an den KLIPS2-Support. Sie erhalten dann per E-Mail neue Log-in-Daten.
    • Aktuell immatrikulierte Studierende melden sich mit Ihrem existierenden Studierenden-Account in KLIPS 2.0 an und erfassen dann eine neue Bewerbung.
    • Ehemalige Studierende öffnen KLIPS 2.0 und klicken auf der Startseite unter "Für Studienbewerbende ohne Account" auf Basis-Account anlegen.
    • Mitarbeiter*innen der Universität zu Köln, die über keinen Studierenden-Account verfügen, bewerben sich bitte mit Ihrem Mitarbeiter-Account. Bitte legen Sie keinen neuen Basis-Account an!
  • Wie kann ich eine eingereichte Bewerbung zurückziehen?

    In der Spalte "Aktionen" in der Übersicht "Meine Bewerbungen" können Sie den Status Ihrer Bewerbung einsehen. Klicken Sie auf die Schaltfläche Bewerbungsabgabe. Jetzt können Sie Ihre Bewerbung bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (für das Sommersemester) zurückziehen.

    Achtung: Ziehen Sie eine eingereichte Bewerbung zurück, können Sie für diesen Studiengang in dem jeweils laufenden Bewerbungsverfahren keinen neuen Bewerbungsantrag stellen.

  • Welche Dokumente muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?

    Sollten wir von Ihnen für die Bewerbung noch Unterlagen benötigen, dann wird Ihnen dies in der Anmeldebestätigung genannt. Unaufgefordert eingesandte Unterlagen werden vernichtet. Sollten Sie eine Zulassung erhalten haben, dann müssen Sie bei der Einschreibung in der Regel alle "grundlegenden Dokumente" (wie z. B. die Hochschulzugangsberechtigung, den Krankenversicherungsnachweis bzw. den Nachweis der Befreiung usw.) vorlegen - welche Dokumente das sind, wird Ihnen dann ebenfalls in Ihrem Bewerber-Account angezeigt.

  • Kann ich Änderungen an einer eingereichten Bewerbung vornehmen?

    Sollten Sie Änderungen (beispielsweise falsch getätigte Basiseingaben, wie Geschlecht oder Name) an einer eingereichten Bewerbung vornehmen müssen, wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Antragsnummer und der genauen Fehlerbeschreibung per E-Mail an das Studierendensekretariat: studsek(at)verw.uni-koeln.de.

  • Wie erfahre ich, ob meine Bewerbung eingegangen ist?

    Am Ende der Online-Bewerbung wird Ihnen in der pdf-Anmeldebestätigung Ihre Bewerbernummer mitgeteilt - ab diesem Zeitpunkt sind die von Ihnen eingegebenen Daten in unserem System registriert, also „angekommen“.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung einsehen?

    Den Status Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit in KLIPS 2.0 einsehen.

  • Wie erfahre ich, ob meine Bewerbung vollständig ist?

    Diese Frage können nur Sie selbst beantworten! Sofern Sie alle erforderlichen Angaben während des Bewerbungsprozesses korrekt eingetragen haben und die Hinweise in der Anmeldebestätigung (die Sie sich nach dem Versenden der Bewerbung ausdrucken können) beachtet haben, gilt Ihre Bewerbung als formal vollständig.

  • Welche Chancen habe ich eine Zulassung zu erhalten?

    Damit Sie Ihre Chancen selbst besser einschätzen können, haben wir die Verfahrensergebnisse der vergangenen Semester veröffentlicht. Zuverlässige Prognosen zum Ausgang zukünftiger Vergabeverfahren lassen sich allerdings daraus nicht ableiten. Sobald die Zulassungen ausgesprochen worden sind, sehen Sie in Ihrem Bewerber-Account Ihren Platz auf der Rangliste.

  • Wann werden die abgelaufenen Bewerbungen gelöscht?

    Die Bewerbungsanträge werden datenschschutzkonform nach drei Semestern (zwei vergangene + laufendes Semester) gelöscht. Bitte beachten Sie, dass mit der Löschung der Bewerbungen keine Bescheide mehr zur Verfügung im KLIPS 2.0 Basis-Account stehen, z.B. Ablehnungsbescheide als Nachweis für die Kindergeldkasse. Bitte sichern Sie rechtzeitig die Bescheide durch herunterladen und speichern oder ausdrucken.

Bewerbung 1. Fachsemester

  • Auf wie viele Fächer kann ich mich bewerben?

    Insgesamt können Sie sich für 9 verschiedene zulassungsbeschränkte Studienfächer zum 1. Fachsemester bewerben. Wenn Sie sich also bewerben für Studiengänge mit mehreren Studienfächern, z.B. BA Lehramt Gymnasium, wird das Studienfach, dass Sie mehrfach in den Kombinationen beim GLEICHEN Studienabschluss nennen, nur als eine Bewerbung gezählt.
    Bsp. Bewerbungen für
    1) BA Gymnasium/ Ge Deutsch, Englisch, Biwi = 2 Bewerbungen
    2) BA Gymnasium/ Ge Deutsch , Geschichte, Biwi = 1 Bewerbung
    3) BA Gymnasium / Ge Deutsch, Spanisch, Biwi = 1 Bewerbung
    3) BA Haupt-/Real-/Gesamtschule Deutsch, Englisch, Biwi = 2 Bewerbungen
    Gesamtzahl Bewerbungen: 6

  • Wie bewerbe ich mich auf einen Studiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnimmt?

    Sie müssen sich zunächst im Bewerbungsportal von hochschulstart.de registrieren. Im Rahmen der Registrierung erhalten Sie eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Anschließend erstellen Sie einen Bewerbungsantrag in KLIPS 2.0. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige Bewerber-ID und eine sechsstellige BAN, die Sie dann am Ende der Onlinebewerbung über KLIPS 2.0 manuell (kein copy & paste der Zahlen!) in die entsprechenden Felder eintragen müssen.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite: http://www.hochschulstart.de.

  • Kann ich Eingabefehler nach Erstellung des Basis-Accounts korrigieren?

    Sie können grundsätzlich nur einen einzigen Bewerber-Account anlegen. Das Anlegen weiterer Bewerbenden-Accounts führt dazu, dass Sie keine Bewerbung abschicken können.

    Sollten Ihnen bei der Erstellung Ihres Bewerber-Accounts Eingabefehler unterlaufen sein, wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Bewerbernummer per E-Mail an das Studierendensekretariat: studsek(at)verw.uni-koeln.de.

  • Welche Dokumente muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?

    Sollten wir von Ihnen für die Bewerbung noch Unterlagen benötigen, dann wird Ihnen dies in der Anmeldebestätigung genannt. Unaufgefordert eingesandte Unterlagen werden vernichtet. Sollten Sie eine Zulassung erhalten haben, dann müssen Sie bei der Einschreibung in der Regel alle "grundlegenden Dokumente" (wie z. B. die Hochschulzugangsberechtigung, den Krankenversicherungsnachweis bzw. den Nachweis der Befreiung usw.) vorlegen - welche Dokumente das sind, wird Ihnen dann ebenfalls in Ihrem Bewerber-Account angezeigt.

  • Kann ich Änderungen an einer eingereichten Bewerbung vornehmen?

    Sollten Sie Änderungen (beispielsweise falsch getätigte Basiseingaben, wie Geschlecht oder Name) an einer eingereichten Bewerbung vornehmen müssen, wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Antragsnummer und der genauen Fehlerbeschreibung per E-Mail an das Studierendensekretariat: studsek(at)verw.uni-koeln.de.

  • Kann ich vor dem Absenden der Bewerbung die Fächerkombination ändern?

    Das Ändern der Fächerkombination ist nach Eingabe im Bewerbungswizard nicht mehr möglich. Wenn Sie sich für eine neue Fächerkombination bewerben möchten, senden Sie die vorherige Bewerbung nicht ab und erstellen Sie eine neue Bewerbung.

  • Wie erfahre ich, ob meine Bewerbung eingegangen ist?

    Am Ende der Online-Bewerbung wird Ihnen in der pdf-Anmeldebestätigung Ihre Bewerbernummer mitgeteilt - ab diesem Zeitpunkt sind die von Ihnen eingegebenen Daten in unserem System registriert, also „angekommen“.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung einsehen?

    Loggen Sie sich mit Ihrem Bewerber- oder Studierenden-Account in KLIPS 2.0 ein und klicken Sie auf Ihrer persönlichen Visitenkarte auf die Applikation Bewerbungen.

  • Wie erfahre ich, ob meine Bewerbung vollständig ist?

    Diese Frage können nur Sie selbst beantworten! Sofern Sie alle erforderlichen Angaben während des Bewerbungsprozesses korrekt eingetragen haben und die Hinweise in der Anmeldebestätigung (die Sie sich nach dem Versenden der Bewerbung ausdrucken können) beachtet haben, gilt Ihre Bewerbung als formal vollständig.

  • Wie und wann erhalte ich das Ergebnis meiner Bewerbung/en?

    Alle Termine finden Sie in unserer Terminübersicht.

  • Welche Chancen habe ich eine Zulassung zu erhalten?

    Damit Sie Ihre Chancen selbst besser einschätzen können, haben wir die Verfahrensergebnisse der vergangenen Semester veröffentlicht. Zuverlässige Prognosen zum Ausgang zukünftiger Vergabeverfahren lassen sich allerdings daraus nicht ableiten. Sobald die Zulassungen ausgesprochen worden sind, sehen Sie in Ihrem Bewerber-Account Ihren Platz auf der Rangliste.

  • Wer erhält einen neuen Studierenden-Account (S-Mail-Account)?

    Sie erhalten einen neuen Studierenden-Account (und somit auch eine PIN zur Freischaltung), wenn Sie erstmalig an der UzK studieren oder Ihre Exmatrikulation länger als ein Jahr her ist. Ist Ihre Exmatrikulation weniger als 1 Jahr her, können Sie sich neue Zugangsdaten für Ihren alten Studierenden-Account beim RRZK geben lassen.

Bewerbung Höheres Fachsemester

  • Muss ich mich bewerben?

    Ob ein Studienfach/-gang auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, wird für das jeweils kommende Studienjahr im August vom Ministerium festgelegt. Bitte sehen Sie sich die Übersicht der Zulassungsbeschränkungen an.

    Tipp: Bei zulassungsbeschränkten Studienfächern können Sie sich zusätzlich zum ersten Fachsemester bewerben, um Ihre Zulassungschancen zu erhöhen. Eine Anrechnung von Studienleistungen ist auch bei einer Zulassung zum ersten Fachsemester grundsätzlich möglich. Ausnahme: Bei den Studiengängen, die dem bundesweiten Auswahlverfahren unterliegen (Medizin/Zahnmedizin), können Sie sich für den Studiengang, den Sie schon studieren, nicht erneut zum ersten Fachsemester bewerben.

  • Nach welchen Kriterien wird ausgewählt? Spielen die Noten im Studium eine Rolle?

    Bei der Bewerbung werden vier Gruppen unterschieden:

    • 1. Höherstufung
    • 2. Einstufungsprüfung
    • 3. Ortswechsel
    • 4. Quereinstieg

    Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen, beantragen Sie die Teilnahme am Verfahren in der entsprechenden Gruppe. Die Gruppen bilden eine Rangfolge, d.h. erst erhalten alle Bewerber der Gruppe „Höherstufung“ einen Platz, dann „Einstufung“ usw. Quereinsteiger gehören somit zur letzten Gruppe, die berücksichtigt wird. Wenn innerhalb der Gruppen eine Auswahl getroffen werden muss, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, gibt es folgende Auswahlkriterien: Bei den Gruppen Höherstufung, Einstufung und Quereinstieg wird gelost. Bei der Gruppe Ortswechsel wird nach dem Grad der sozialen Bindung an den Studienort entschieden. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Bewerbung -> Höheres Fachsemester". Studienleistungen werden also bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Aber: An der Universität zu Köln ist es nur möglich, das Studium fortzusetzen, wenn in dem beantragten Studiengang noch keine Prüfung als endgültig nicht bestanden gilt. Falls Sie diesbezüglich im Zweifel sind, besprechen Sie die Frage bitte mit dem zuständigen Prüfungsamt.

  • Was ist ein Ortswechsel?

    Studierende anderer Hochschulen können sich in der Regel an der Universität zu Köln als Ortswechsler bewerben, wenn die Bezeichnung (Name) des Studienfaches und des Abschlusses vollständig übereinstimmen. Dies ist für Deutschland bei den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Rechtswissenschaft mit Staatsprüfung grundsätzlich gegeben. Bei allen anderen Studiengängen entscheidet das zuständige Prüfungsamt, bei dem Sie die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen, ob es sich um den gleichen Studiengang handelt. Wenn kein Ortswechsel möglich ist, die Studiengänge sich aber ähneln, kommt ggf. ein Quereinstieg in Frage.

  • Was versteht man unter einem Quereinstieg?

    Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten und für den neuen Studiengang aber schon Studienleistungen anrechnen lassen können, die mind. einem Fachsemester entsprechen, spricht man von einem Quereinstieg. Diese Einstufung in ein höheres Fachsemester können Sie nur bei dem zuständigen Prüfungsamt beantragen. Der Wechsel aus einem Studium an einer Fachhochschule/University of Applied Sciences gilt als Quereinstieg (auch bei Übereinstimmung der Bezeichnungen).

  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Höherstufung beantragen?

    Die Höherstufung setzt voraus, dass Sie an der Universität zu Köln bereits ordnungsgemäß für den Studiengang eingeschrieben sind und über anderweitig erbrachte Studienleistungen verfügen, die für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausreichen. Die Einstufung können Sie beim zuständigen Prüfungsamt beantragen, den Bescheid benötigen Sie dann bei der Bewerbung.

  • Worum handelt es sich bei der Einstufungsprüfung?

    Wenn Sie auf andere Weise als durch ein Studium Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für ein erfolgreiches Studium in einem von ihnen gewählten Studiengang erforderlich sind, können Sie eine Einstufungsprüfung ablegen. Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fähigkeiten sollen auf Studien- und Prüfungsleistungen von mindestens einem Semester angerechnet werden können und eine entsprechende Einstufung erlauben. Mit Fragen zur Einstufungsprüfung können Sie sich an das zuständige Prüfungsamt wenden.

  • Ich studiere den gleichen Studiengang im europäischen Ausland (z.B. Medizin). Ist das nun ein Ortswechsel oder ein Quereinstieg?

    Wenn es sich um den gleichen Studiengang handelt, ist es ein Ortswechsel. Im Zweifel kann Ihnen das Prüfungsamt, das hier für den gewünschten Studiengang zuständig ist, die Frage beantworten, ob es sich um den gleichen Studiengang handelt.

  • Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz?

    Grundsätzlich können nur Plätze vergeben werden, die frei werden. Wie viele Plätze frei werden und wer sich mit welchen Voraussetzungen bewirbt, lässt sich leider nicht vorhersagen. In den Studiengängen, die auch zum ersten Fachsemester stark nachgefragt sind und/oder die in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt sind, sollten Sie mit einer starken Nachfrage rechnen.

    Tipp: Bei zulassungsbeschränkten Studienfächern können Sie sich zusätzlich zum ersten Fachsemester bewerben, um Ihre Zulassungschancen zu erhöhen. Eine Anrechnung von Studienleistungen ist auch bei einer Zulassung zum ersten Fachsemester grundsätzlich möglich, daraus können aber je nach Studienang Verzögerungen im Studienverlauf resultieren. Für eine Beratung können Sie sich an die Fachberater:innen wenden, die bei den Fächern im Studienangebot angegeben sind. Ausnahme: Bei den Studiengängen, die dem bundesweiten Auswahlverfarhen unterliegen (Medizin/Zahnmedizin), können Sie sich für den Studiengang, den Sie schon studieren, nicht erneut zum ersten Fachsemester bewerben.

  • Wo kann ich mich bewerben?

    Sie bewerben sich über das Onlinebewerbungsportal KLIPS 2.0.

  • Welche Fristen muss ich einhalten?

    Die aktuellen Fristen finden Sie unter der Rubrik: "Alle Termine im Überblick". Bitte denken Sie daran, eine Einstufung durch das Prüfungsamt im Vorfeld zu beantragen und planen Sie dabei eine ggf. mehrwöchige Bearbeitungszeit ein; Sie müssen den Einstufungsbescheid der Bewerbung fristgerecht beifügen.

  • Ortswechsel: Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Sie müssen in der Regel einen Fachsemestereinstufungsbeschenigung des Prüfungsamtes im KLIPS Basis-Account hochladen. Außerdem können Sie Unterlagen einreichen, die Ihren Ortswechsel sozial begründen. Berücksichtigt werden soziale Gründe, die eine besondere Bindung an den Studienort Köln erfordern.

    Für Human- und Zahnmedizin sowie für Rechtswissenschaften gelten besondere Regelungen.

  • Quereinstieg: Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Sie müssen eine Bescheinigung beifügen, aus der hervorgeht, in welches Fachsemester Sie vom zuständigen Prüfungsamt eingestuft wurden.

  • Wo finde ich das richtige Prüfungsamt für eine Einstufung?

    Unter diesem Link "Übersicht der Prüfungsämter" finden Sie das ensprechenden Prüfungsamt.

  • Ich habe die Regelstudiendauer überschritten: für welches Fachsemester kann ich mich bewerben/einschreiben?

    Zulassungsbeschränkungen werden für die höheren Fachsemester festgelegt, die sich im Rahmen der Regelstudiendauer eines Studienganges befinden (Beispiel: Regelstudiendauer Bachelor = 6 Semester). Alle Studiensemester, die die Regelstudiendauer überschreiten, werden dem letzten Semester gemäß Regelstudiendauer zugeordnet.

  • Ich kenne jemanden, der das Studium abbrechen will. Kann ich diesen Platz haben?

    Das geht leider nicht. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die frei werdenden Plätze über ein Auswahlverfahren vergeben.