Exmatrikulation

Die Einschreibungsordnung der Universität zu Köln regelt in § 12, unter welchen Voraussetzungen eine Exmatrikulation erfolgt. Dort finden Sie die vollständige Auflistung aller Exmatrikulationsgründe.

Dabei sind u. a. folgende Formen der Exmatrikulation zu unterscheiden

  • Exmatrikulation auf Antrag (§ 12 Abs. 1 a)
  • Endgültiges Nichtbestehen entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnungen (§ 12 Abs. 1 c) bzw. nach bestandenem Abschluss und Aushändigung des Zeugnisses (§ 12 Abs. 2)
  • Formen möglicher Täuschung usw. (§ 12 Abs. 1 b)
  • Darüber hinaus werden Studierende exmatrikuliert, wenn sie den fälligen Semesterbeitrag oder die Verspätungsgebühr trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Maßnahme nicht entrichten (§ 12 Abs. 3 c).

Bitte beachten Sie:

Sie müssen bis zum Ablegen Ihrer letzten Prüfungsleistung eingeschriebene Studentin bzw. eingeschriebener Student sein. Für die Verbuchung der (letzten) Prüfungsleistungen ist eine Immatrikulation hingegen nicht zwingend erforderlich. Falls Sie eine Prüfung wiederholen müssen, können Sie die Exmatrikulation aufheben lassen. Weitere Informationen zur Aufhebung finden Sie unter der Rubrik "Eingaben".

Die Exmatrikulation geschieht mit Ablauf des Semesters in dem Sie eingeschrieben waren, nachdem das Prüfungsamt den Studiengang aufgrund der bestandenen Prüfung geschlossen hat.

Die digitale Urkunde wird in der Regel in Ihrem KLIPS 2.0-Account in der Studierendenakte hinterlegt (ausgenommen sind die Studiengänge mit dem Abschluss "Staatsprüfung"). Sie können jedoch nach Ablegen der letzten Prüfungsleistungen einen Antrag auf sofortige Exmatrikulation per E-Mail an studsek@verw.uni-koeln.de einreichen.

HINWEIS: Wenn Sie sich für die Streichung (Exmatrikulation von Amts wegen) seitens der Universität zu Köln entscheiden, sollten Sie bedenken, dass dieser Nachweis der Exmatrikulation (Exmatrikulationsbescheid) von anderen Hochschulen/Universitäten nicht als rechtskräftige Bestätigung der Exmatrikulation anerkannt wird.

Was geschieht bei Exmatrikulation mit der UCCard?

Semesterticket
Zum Zeitpunkt der Exmatrikulation wird Ihre Fahrberechtigung gesperrt. Die Universität zu Köln übermittelt Ihre Daten automatisiert an die Verkehrsbetriebe. Vom Exmatrikulationszeitpunkt an dürfen Sie das Semesterticket nicht mehr nutzen.

Elektronische Geldbörse
Das Restguthaben auf Ihrer elektronischen Geldbörse können Sie sich an den Infopoints der Mensa auszahlen lassen.

Bibliotheksausweis
Mit dem Zeitpunkt der Exmatrikulation ist eine weitere Nutzung als Bibliotheksausweis nicht mehr möglich.

Personenbezogene Daten
Die Daten in den Hintergrundsystemen werden datenschutzkonform gelöscht.

 

Exmatrikulationsbescheinigung

Eine Exmatrikulationsbescheinigung steht Ihnen bis zu 12 Monate nach erfolgter Exmatrikulation über Ihren KLIPS 2.0-Account zur Verfügung.

 

Exmatrikulationsbescheinigung für Studierende mit Erstimmatrikulation vor 1992

Aufgrund fehlender Daten kann die Universität zu Köln für Studierende, deren Erstimmatrikulation vor dem Wintersemester 1992/93 erfolgte, leider keine Exmatrikulationsbescheinigungen mehr erstellen.