Studienfach- oder Studiengangwechsel
Ein Studiengang oder -fachwechsel kann viele Gründe haben; er kann z.B. die richtige Konsequenz einer nicht ausreichend vorbereiteten Studienfachwahl oder eines zwischenzeitlichen Interessenwechsels sein. Ein Wechsel bedeutet viel Arbeit, doch dieser Schritt kann sich lohnen, wenn er gut durchdacht ist.
1. Entscheidung für einen Wechsel
Für eine Beratung, ob ein Wechsel sinnvoll ist, sowie für alle damit zusammenhängenden Fragen können Sie gerne die Sprechstunde der ZSB nutzen.
Was sind die Gründe dafür, dass der bisherige Studiengang nicht gefällt?
Ist die Unzufriedenheit im Studiengang oder im Studium an sich begründet oder sind persönliche Gründe ausschlaggebend?
Sind Sie sich sicher, dass Sie weiter studieren möchten?
Welche Alternativen kommen für Sie in Frage?
2. Erneute Studienwahl
Wenn Sie den Wechsel wünschen, so stellt sich die Frage der neuen Studienwahl:
Wo liegen die persönlichen Interessen und Fähigkeiten?
Welche Studiengänge werden an der Universität zu Köln oder andernorts dazu angeboten?
Welche Fächerkombinationen erlauben es Ihnen, bisher Gelerntes sinnvoll zu nutzen?
Welche Inhalte werden im Studium vermittelt und wie ist der Ablauf des Studiums?
Welche beruflichen Perspektiven bzw. Alternativen bieten die Studiengänge?
Auch hier kann die Zentrale Studienberatung beratend weiterhelfen.
Für eine Entscheidungsfindung haben Sie zudem die Möglichkeit, frühzeitig Vorlesungen in angedachten zukünftigen Studienfächern zu besuchen und mit Fachberatern, künftigen Kommilitonen oder auch Vertretern der Fachschaft zu sprechen. Insbesondere die Erfahrungen von Studierenden im „fortgeschrittenen Stadium“ können sehr nützlich sein.
3. Formalitäten
Über der inhaltlichen Neuorientierung dürfen natürlich die Formalitäten nicht vergessen werden.
Wie erhalte ich einen Studienplatz im neuen Studienfach bzw. -gang?
Gibt es Zulassungsbeschränkungen zum ersten Fachsemester?
Wie und wo bewerbe ich mich als eingeschriebener Studierender der Universität zu Köln?
Können bisher erbrachte Leistungen bei einem Fach- oder Hochschulwechsel angerechnet werden? Welches Prüfungsamt ist zuständig?
Gibt es Zulassungsbeschränkungen zum höheren Fachsemester?
Welche Fristen sind einzuhalten?
Dazu erhalten Sie Informationen in den Unterrubriken Studienfachwechsel / Studiengangwechsel.
4. Weitere Auswirkungen (BAföG, Studiendarlehen, Krankenkasse etc.)
Wenn Sie BAföG, einen Bildungskredit oder ein Stipendium erhalten, ein Studiendarlehen für die Studiengebühren in Anspruch nehmen oder bei einer Krankenkasse über die Eltern familienversichert sind, kann ein Studienwechsel Auswirkungen haben. Das sollten Sie im Vorfeld mit den entsprechenden Stellen besprechen.
Da die Lebensumstände des Einzelnen individuell zu unterschiedlich sind, können hier nicht umfassend alle Bereiche aufgeführt werden, die bei einem Wechsel betroffen sein könnten.