Mindestlohn

Im Jahr 2015 wurde das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz—MiLoG) eingeführt.

Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 € pro Arbeitsstunde und die Verdienst-Obergrenze für geringfügig Beschäftigte (Minijob-Grenze) monatlich 538 Euro, ab dem 01.01.2025 monatlich 556 Euro.

Das Mindestlohngesetz verlangt von der Universität zu Köln, dass alle ihre geringfügig Beschäftigten, die unter 538,- € monatlich, ab dem 01.01.2025 die unter 556,- € monatlich verdienen, ihre tägliche Arbeitszeit aufzeichnen und dokumentieren.

Daher wird an der Universität zu Köln für folgende Beschäftigtengruppen ein elektronisches Arbeitszeitkonto geführt:

  • alle studentischen Hilfskräfte (SHK),
  • geringfügig beschäftigte wissenschaftliche Hilfskräfte (WHB),
  • geringfügig beschäftigte wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK),
  • sowie für Tarifbeschäftigte auf Minijob-Basis, die an keinem bereits bestehendem Gleitzeitmodell teilnehmen.

Die Arbeitszeiten dieser genannten Beschäftigten werden in der Anwendung TiC -Time in Cologne- aufgezeichnet und administriert.

Die Aufzeichnungen werden für einen Zeitraum von zwei Jahren - beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt - gespeichert und anschließend gelöscht.