Pflege definieren
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI ist, wer "wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" auf Hilfe angewiesen ist. (§ 14 SGB XI)
Der Hilfebedarf muss auf Dauer, mindestens aber für sechs Monate, bestehen.
Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens sind:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahlpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung)
- Ernährung (mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Nahrungsaufnahme)
- Mobilität (selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen der Wohnräume)
Pflegegrade
Das seit dem 1.Januar 2016 geltende Pflegestärkungsgesetz überführte die bisher geltenden Pflegestufen in die Einstufung in fünf Pflegegrade.
Nicht mehr der Zeitaufwand für Pflege ist ausschlaggebend, sondern der Grad der Selbstständigkeit der*s Pflegebedürftigen.
Dieser Grad der Selbstständigkeit wird auf alle "relevanten Bereiche der elementaren Lebensführung" ausgeweitet, d.h. nicht mehr nur die Grundpflege, sondern auch andere Fähigkeiten, wie z.B. kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Fähigkeit zur Alltagsgestaltung und sozialen Kontakten, werden miteinbezogen.Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen mit unterschiedlicher Gewichtung ermittelt und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt:
PG1 - geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG2 - erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG3 - schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG4 - schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG5 - schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Ausführliche Informationen und eine Ersteinschätzung der Einstufung (Pflegegradrechner) finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.
Module zur Ermittlung des Pflegegrades
- Mobilität: körperliche Beweglichkeit (zum Beispiel alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen, Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen)
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten (Verstehen und Reden, zeitliche und räumliche Orientierung, Sachverhalte verstehen, Risiken erkennen, Gespräche führen)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (nächtliche Unruhe oder Ängste und Aggressionen, Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen)
- Selbstversorgung (selbstständig waschen, anziehen, die Toilette aufsuchen, essen und trinken)
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Einnahme von Medikamenten, eigenständig Blutzucker messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und ein/e Arzt/Ärztin aufsuchen)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gestaltung des Tagesablaufs, Kontaktaufnahme mit anderen Menschen oder Besuch der Skatrunde ohne Hilfe)
Die Prüfergebnisse von Modul 7 (Außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) gehen nicht in die abschließende Bewertung zur Pflegebedürftigkeit mit ein. Sie sind aber für die weitere Planung der Versorgung von Bedeutung und können z.B. für die Pflegeberatung und die individuelle Hilfeplanung wichtige Informationen darstellen.
Anhand eines Punktwerts wird für jedes Kriterium in den Modulen der Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person ermittelt (Punktwerts 0 = Person kann Aktivität ohne eine helfende Person durchführen, jedoch gegebenenfalls allein mit Hilfsmitteln und 3 = Person kann die Aktivität nicht durchführen, auch nicht in Teilen). Die Punkte fließen mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht.
Ausführliche Informationen finden Sie z.B. auf den Seiten des Medizinischer Diensts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.