Serviceangebot

Das Team der Abteilung Nationale Förderung berät und unterstützt Sie bei der Antragstellung und administrativen Abwicklung von Projekten nationaler Mittelgeber. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen gerne per E-Mail und telefonisch zur Verfügung. Unser Serviceangebot für Sie umfasst:

Antragstellung

  • Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.

Vor Projektbeginn

  • Einholung rechtsverbindlicher Unterschriften
  • Analyse der Bewilligungsunterlagen und Bedingungen: Vollständigkeit, Eigenanteile, Vertragsprüfung und Vertragsabschluss
  • Zusammenstellung der administrativen Projektdokumentation: Vollständigkeit der Unterlagen vor Projektbeginn, Bewilligung, Antrag, Drittmittelanzeige, weitere erforderliche Unterlagen
  • Angebot eines Kick-off-Meetings zum Projektstart: Besprechung projektspezifischer Anforderungen, SAP, Schnittstellen zu anderen zentralen Einrichtungen der Universität
  • Einrichtung des PSP-Elementes und Budgetierung 

In der Projektlaufzeit

  • Mittelabrufe, Monitoring der Geldeingänge
  • Hilfestellung bei Ihrer Budgetkontrolle inkl. Mittelbedarfsschätzung und Mittelverschiebung
  • Beratung bei zuwendungsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Projektveränderungen: u.a. Kalkulation, Umwidmungen, Laufzeitänderungen, Änderungen der Projektleitung
  • Vertragsprüfungen und Vertragsabschlüsse: z.B. Kooperationsverträge, Weiterleitungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Kommunikation mit Mittelgebern, Kooperationspartnern und den Schnittstellen innerhalb der zentralen Verwaltung  
  • Zahlenmäßige Zwischenverwendungsnachweise und ggf. Durchführung der Zwischenprüfung mit Mittelgebern und Projektleitungen
  • Administrative Leistungen: u.a. Mitzeichnung von Beschaffungsanträgen, Kalkulation Personalkosten, Abschläge Sachmittel, Umbuchungen von Sach- und Personalkosten, interne Leistungsverrechnungen, Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Nach Projektabschluss

  • Zahlenmäßiger Schlussverwendungsnachweis
  • Rückzahlung nicht verausgabter Restmittel
  • Vervollständigung der Projektakte und ggf. Einholung der Sachberichte bei der Projektleitung
  • Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen durch den Mittelgeber und Klärung evtl. Rückfragen des Mittelgebers
  • Projektarchivierung gemäß den rechtlichen Vorgaben