Spenden
Antragstellung
Spenden sind Zuwendungen (Geld- und Sachzuwendungen), die freiwillig und uneigennützig, also ohne Gegenleistung der Universität, gegeben werden.
Voraussetzung für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen ("Spendenbescheinigungen") ist, dass die Spende unmittelbar für steuerlich begünstigte Zwecke der Universität geleistet und eingesetzt wird. Spendenbeträge dürfen nur zeitnah und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke (wissenschaftliches Personal, Geräte, Reisekosten), nicht jedoch für Bewirtung, Festlichkeiten oder Ähnliches verwendet werden.
Geldspenden sind zwingend auf dafür einzurichtende Drittmittelkonten der Universität zu vereinnahmen.
Die Vordrucke für Sach- und Geldspenden finden Sie rechts im Downloadbereich.
Projekteinrichtung
Zur Einrichtung Ihres Projektes benötigen wir einen formlosen Antrag auf Einrichtung eines Spendenkontos unter Angabe des Verwendungszwecks verbunden mit dem Hinweis, ob eine Spendenbescheinigung benötigt wird.
Projektadministration & Verwendungsnachweis
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung der Spendengelder. Spendenbeträge dürfen nur zeitnah und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke (wissenschaftliches Personal, Geräte, Reisekosten), nicht jedoch für Bewirtung, Festlichkeiten oder Ähnliches verwendet werden.
Grundsätzlich wird zwischen Geldspenden und Sachspenden unterschieden.
Um Sachspendenbescheinigungen ausstellen zu können, benötigen wir immer auch eine Wertermittlungsgrundlage (z.B. Rechnung, Gutachten, Wertermittlung der Universitäts- und Stadtbibliothek). Bei Wertermittlungen von Buchspenden durch die Universitäts- und Stadtbibliothek (USB) wenden Sie sich bitte an Frau Sturm von der USB.
Bei weiteren Fragen, insbesondere für den Fall, dass der Spender einen Verwendungsnachweis benötigt, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Projektmanagerin in Abteilung 73.