Studierendenförderungsfonds (SFF)

Der Studierendenförderungsfonds der Universität zu Köln soll die soziale Lage der Studierenden der Universität zu Köln, der Hochschule für Musik und Tanz Köln sowie der Deutschen Sporthochschule Köln verbessern. Mit den Mitteln des Fonds werden zum einen Studierende bei der Vorbereitung auf ihre Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit im letzten Studienabschnitt unterstützt. Zum anderen werden Projekte gefördert, die die soziale Infrastruktur der Studierenden verbessern oder der Gesundheitsvorsorge dienen. So fließen Gelder des Fonds zum Beispiel in Maßnahmen für Studierende mit Behinderung oder für Studierende mit Kindern.

Zinslose Darlehen

Studierende in ihrer Abschlussphase können ein zinsloses Darlehen beantragen. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind dabei abhängig vom Studienabschluss. Studierende mit den Abschlüssen Bachelor und konsekutiver Master können das Darlehen für einen Zeitraum zwischen sechs und zwölf Monaten erhalten; entsprechend der längeren Förderdauer beträgt der Höchstbetrag der Förderung 4.200 Euro. Beantragen können sie die Förderung, wenn sie 2/3 aller Credit Points erworben haben. Studierende, die für einen Studiengang mit dem Abschluss Staatsexamen eingeschrieben sind, können ein zinsloses Darlehen von maximal 3.600 Euro für einen Zeitraum zwischen vier und neun Monaten beantragen.

Projekte

Einen Antrag in diesem Bereich kann jeder stellen, der eine Idee für ein Projekt hat – Studierende, akademische Mitarbeiter/innen sowie Hochschullehrer/innen. Hierbei ist zu beachten, dass bei dem Projekt ein präventiver Gesundheitsbezug besteht, damit dies dem Satzungszweck des Studierendenförderungsfonds Rechnung trägt (vgl. Satzung des Studierendenförderungsfonds). Voraussetzung für die Förderung ist, dass es keine anderen öffentlichen Einrichtungen gibt, die diese Aufgabe (ausreichend) erfüllen. Der Antrag auf Bewilligung von Fördergeldern soll daher ein genaues Konzept des Vorhabens beinhalten. Außerdem muss das Projekt dem Kleinen Ausschuss des Fonds vorgestellt werden, der in der Regel über die Vergabe der Gelder entscheidet.

Gleich ob zinsloses Darlehen oder Projekt-Förderung, jeder Antrag wird individuell vom Kleinen Ausschuss geprüft. Er tagt alle zwei Monate. Daher ist es ratsam, den Antrag möglichst drei Monate vor Beginn der gewünschten Förderung einzureichen. Die Antragsformulare für Darlehen können auf der rechten Seite heruntergeladen werden (NEU: Jetzt auch online ausfüllbar!). Außerdem muss sich jeder, der einen Antrag auf Förderung stellen möchte, vorher beim Studierendenförderungsfonds/Dezernat 2 beraten lassen.

 

 

Ansprechpartnerinnen

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Beratung für Darlehen:

Frau Anke Malecha
Tel: 0221 / 470-4351   
Email: sff@verw.uni-koeln.de
Studierenden Service Center
Universitätsstr. 22a
50937 Köln
EG, Bauteil 3, Raum 0.316


 

Abgabefrist für die Darlehensanträge: laufend möglich (persönliche Termine nach Vereinbarung)

Bitte Kontaktaufnahme ausschließlich per Email. 

 

 

 

 

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Beratung für Projekte:

N.N.
Tel:
Email: sff@verw.uni-koeln.de
Studierenden Service Center
Universitätsstr. 22a
50937 Köln

Abgabefrist für zukünftige Projektanträge: jeweils bis spätestens 31.03. eines Jahres

Bitte Kontaktaufnahme ausschließlich per Email.