Gruppe der Studierenden

Wer gehört zur Statusgruppe der Studierenden?

Die eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden und die eingeschriebenen Studierenden sind Mitglieder der Hochschule und bilden grundsätzlich gemeinsam die Gruppe der Studierenden.

Gibt es weitere Besonderheiten bei den DoktorandInnen?

Doktorandinnen und Doktoranden, die zugleich als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder als Mitarbeiter oder als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Technik und Verwaltung beschäftigt sind, zählen je nach Umfang und Dauer ihrer Beschäftigung zur jeweiligen Beschäftigtengruppe. → DoktorandInnen

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HG NRW