Notenbonierung Lehramt Bachelor Musik
gemäß § 2 Abs. 2 der Rahmenordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen an der Universität zu Köln vom 24. April 2020
Bei der Bewerbung für Musik als ein Unterrichtsfach Ihres Lehramtsstudiums, ist es möglich eine sogenannte Musikbonierung (Notenverbesserung) zu beantragen. Diese Regelung gilt bei Bewerbungen für das Unterrichtsfach Musik im Lehramtsstudium mit dem Abschluss "Bachelor of Arts" (B. A.). Den (Sonder-)Antrag auf "Musikbonierung" müssen Sie im Rahmen Ihrer KLIPS 2.0 Onlinebewerbung stellen. Dazu laden Sie fristgemäß die aktuelle Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung in Musik der Universität zu Köln bzw. der Hochschule für Musik und Tanz Köln (HfMT) in Ihrem KLIPS 2.0 Basis-Account hoch.
BESONDERHEIT: Sollten Sie bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland eine Eignungsprüfung für Musik erfolgreich abgelegt haben, können bei der zuständigen Stelle der Universität zu Köln für diese Eignungsprüfungen beantragen, dass diese bestandene Prüfung auch verwendet werden kann für die Beantragung einer Notenbonierung. Darüber sollten Sie dann im positiven Fall eine Bestätigung erhalten, die Sie bei Ihrer Bewerbung in Klips 2.0 hochladen können. Bei Berücksichtigung dieses Sonderantrags Musikbonierung wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung für diese Bewerbung erhöht um den Wert 1,0 (auf maximal die Verfahrens-Abitur-Durchschnittsnote 1,0)
Diese Regelung findet Anwendung auf die Bewerber*innen für das
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt für sonderpädagogische Förderung