Höhere Fachsemester, Master, Gasthörer, Promotion
Termine Bewerbung und Zulassung für höhere Fachsemester, Gasthörerstudium, Masterstudium, Promotionsstudium
Bewerbung/Zulassung/Einschreibung | Termine und Fristen zum Sommersemester 2024 |
---|---|
Bewerbung zum Studium im höheren Fachsemester (zulassungsbeschränkt und zulassungsfrei) | Bewerbungen sind vorausschtlich ab dem 06.12.2023 möglich. Die Bewerbungsfrist endet am am 15.03.2024 (*Ausschlussfrist). Es wird KEINE Nachreichfrist gewährt. |
Einschreibung/Umschreibung im höheren Fachsemester (zulassungsbeschränkt und zulassungsfrei) | bis zum 31.03.2024 (*Ausschlussfrist) |
Bewerbung zum Masterstudium (1. Fachsemester) | Es gelten unterschiedliche Bewerbungsmodalitäten - Informationen finden Sie in unseren Masterfahrplänen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor einer Bewerbung bei den zuständigen Masterzulassungsausschüssen bzw. auf den Websites der einzelnen Studiengänge. Die weiterführenden Links finden Sie auch in den Masterfahrplänen.
Die Bewerbung erfolgt direkt über das Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0. Start der Bewerbung ist in der Regel Anfang Dezember für ein Sommersemester bzw. Anfang Juni für ein Wintersemester. In der Regel muss die Bewerbung bis zum 15. Januar (*Ausschlussfrist) für ein Sommersemester bzw. bis zum 15. Juli (*Ausschlussfrist) für ein Wintersemester erfolgen. Abweichende Bewerbungsfristen beachten Sie bitte in den Masterfahrplänen. |
Bewerbung zum Masterstudium (Höheres Fachsemester) | Bewerbungen erfolgen über das Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0 und müssen bis zum 15. März (*Ausschlussfrist) für ein Sommersmester bzw. 15. September (*Ausschlussfrist) für ein Wintersemester erfolgen. Voraussetzung ist die fachliche Einstufung in ein höheres Fachsemester; die für die Bewerbung notwendige sog. Fachsemestereinstufung erhalten Sie beim zuständigen Fachbereich. |
Einschreibung/Umschreibung in ein Masterstudium (zulassungsbeschränkt und zulassungsfrei) | Der Zulassungszeitpunkt und die Einschreibungsfristen können je nach Master-Studiengang variieren. Die jeweils gültige Einschreibungsfrist wird im Zulassungsbescheid und der KLIPS 2.0-Bewerbung bekannt gegeben. Bei Fragen zum Zulassungszeitpunkt wenden Sie sich bitte an den zuständigen Masterzulassungsausschuss.
Bei zulassungsfreien Studiengängen muss die Einschreibung spätestens zum 31. März (*Ausschlussfrist) für ein Sommersemester bzw. 30. September (*Ausschlussfrist) für ein Wintersemester erfolgen. |
Bewerbung als Kleiner Zweithörer |
zu einem Sommersemester vom 15. März bis 15. Mai (*Ausschlussfrist). zu einem Wintersemester vom 15. September bis 15. November (*Ausschlussfrist). |
Bewerbung zum Promotionsstudium | Eine Bewerbung ist jederzeit innerhalb des betreffenden Semesters möglich über unser Online-Portal KLIPS 2.0.
Die Bewerbung für ein Sommersemester ist ab dem 15. Januar bis zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. |
Bewerbung als Gasthörer | Bitte registrieren sich einmalig in unserem Online-Portal KLIPS 2.0. Die Bewerbung für ein Sommersemester ist ab dem 1. Februar bis zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Sollten Sie bereits an der Universität zu Köln als Gasthörer studieren, ist keine Bewerbung erforderlich. Sie können sich nach Eingang des Gasthörerbeitrags im Studierendensekretariat zurückmelden. |
Bewerbung ausländischer Studierender | Bitte wenden Sie sich an das International Office. |
Foreign students | Foreign students are asked to please contact the International Office of Cologne University |
*Ausschlussfrist: Es gilt das Datum des Eingangsstempels (bzw. das Datum der Onlinebewerbung). Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW).