Alle Termine im Überblick

Information für Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das 1. Fachsemester

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in der Übersicht genannten Terminen um voraussichtliche Termine handelt.

Termine (i. d. R. Bewerbungsende), die mit *Ausschlussfrist gekennzeichnet sind, sind bindend.

Die Universität zu Köln unterscheidet bezüglich der Bewerbungsfristen für zulassungsfreie und für örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht zwischen sogenannten Altabiturienten (Abitur 2022 oder früher) und Bewerberinnen und Bewerbern, die Ihr Abitur 2023 erworben haben.


Bewerbungs-/Zulassungs-/Einschreibungsverfahren vorläufige Termine und Fristen Sommersemester 2024
Öffnung des Online-Bewerbungsportals KLIPS 2.0 für grundständige Studiengänge (Bachelor, 1.Prüfung Rechtswissenschaft) im 1. Fachsemester und im Höheren Fachsemester. 05.12.2023
Bewerbung zum Studium in grundständigen Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC) im ersten Fachsemester (Erst- und Zweitstudium, Erst- und Zweithörer) möglich bis:  

15.01.2024 (Ausschlussfrist*). Es wird KEINE Nachreichfrist gewährt.
 

Bewerbung zum Studium in grundständigen Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung im ersten Fachsemester (Erst- und Zweitstudium ) möglich bis: 31.01.2024  (Ausschlussfrist*). Es wird KEINE Nachreichfrist gewährt.
DoSV-Studiengänge:

Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0 möglich bis:

Registrierung bei hochschulstart.de.

Die Koordinierung der Bewerbungen und Erteilung von Zulassungsangeboten für ein Studium 1. Prüfung Rechtwissenschaften und alle 1-Fach Bachelor mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC) im ersten Fachsemester (Erst- und Zweitstudium) erfolgt von hochschustart.de über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV).

 

15.01.2024  (Ausschlussfrist*). Es wird KEINE Nachreichfrist gewährt.

Den detaillierten Terminplan für das DoSV finden Sie auf den Seiten von hochschulstart.de.

Bewerbungen für Staatsprüfung Human- und Zahnmedizin werden ebenfalls über das DoSV (Zentrales Verfahren) koordiniert. Die Registrierung und Bewerbung erfolgt bei hochschulstart.de. Bewerbungstermine sowie Fristende sind auf den Seiten von hochschulstart.de hinterlegt.
Ein- / Nachreichungsfrist für Unterlagen zu Sonderanträgen für Orts-NC/ DoSV-Studiengänger im Rahmen der Online-Bewerbung (KLIPS 2.0) möglich bis:
15.01.2024  (Ausschlussfrist*). Es wird KEINE Nachreichfrist gewährt.
Versand der Zulassungsangebote im Hauptverfahren (Studienplatzangebot per E-Mail). Der Zulassungsbescheid wird im KLIPS 2.0 Basis-Account als pdf-Datei hinterlegt. Die Zulassungsangebote für Bewerbungen über KLIPS 2.0 bzw. für Bewerbungen der DoSV-Studiengänge werden ab ca. 22. Januar 2024 erteilt.
Frist für die Studienplatzannahme im Hauptverfahren für grundständige Studiengänge: 2-Fach BA und Lehramt BA mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC): sieben Tage ab dem Erhalt des Zulassungsangebotes. Beachten Sie bitte unbedingt die Annahmefrist, die in Ihrem KLIPS 2.0 Bewerber*innen Account hinterlegt ist.
Frist für die Annahme des Zulassungsangebots im Haupverfahren der DoSV-Studiengänge: 1-Fach-BA und 1. Prüfung Rechtswissenschaften.

Die Annahme erfolgt ausschließlich im Benutzerkonto von Hochschulstart (s. Anleitung). Die Übertragung des Status "Annahme" in den KLIPS 2.0 Basis-Account kann mehrere Stunden dauern.

Die Annahmefrist muss innerhalb der Koordinierungsphase unter der Beachtung der Koordinierungsregeln 1-3 erfolgen.

Letzte Frist für die aktive Annahme im DoSV-Benutzeraccount: 21.02.2024. Falls vorher ein Zulassungsangebot noch nicht angenommen wurde.

Sperrung des DoSV-Portals: 22.02.2024 - 24.02.2024

Wichtig: Vom 22.02.2024 bis zum 24.02.2024 erfolgt ggf. eine automatische Annahme des Zulassungsangebotes durch das DoSV-System.

Immatrikulation (Einschreibung/ Umschreibung) in grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen (ohne Human- und Zahnmedizin) für Studierende, die im Hauptverfahren zugelassen worden sind und ein Zulassungsangebot angenommen haben:
für lokale Studiengänge bis zum 06.03.2024 (Ausschlussfrist*)

für DoSV-Studiengänge bis zum 06.03.2024 (Ausschlussfrist*)

Immatrikulation (Einschreibung) in Humanmedizin und Zahnmedizin für Studierende, die über hochschulstart.de eine Zulassung im Hauptverfahren erhalten haben. Den Terminplan finden Sie auf hochschulstart.de.

Die Einschreibungsfristen werden Ihnen im Zulassungsbescheid seitens des Hochschulstarts mitgeteilt.

Immatrikulation (Einschreibung/ Fachwechsel / Studiengangwechsel) in zulassungsfreien Studiengängen für das Sommersemester 2024 möglich: ab dem 25.01.2024 bis zum 31.03.2024 (Ausschlussfrist*)
Versand der Zulassungsangebote im Nachrückverfahren: ab Mitte März 2024, sofern ein Nachrückverfahren durchgeführt wird.
Frist für die Studienplatzannahme im Nachrückverfahren: vier Tage ab Aussprache des Zulassungsangebotes. Beachten Sie bitte unbedingt die Annahmefrist, die in Ihrem KLIPS 2.0 Bewerber*innen Account hinterlegt ist.
Immatrikulation für Studierende, die im Nachrückverfahren zugelassen worden sind und ein Zulassungsangebot angenommen haben: ab Mitte März 2024, sofern ein Nachrückverfahren durchgeführt wird.
Die Erstellung von Ablehnungsbescheiden erfolgt nach Abschluss aller Verfahren: für lokale Studiengänge (per E-Mail) voraussichtlich Anfang April 2024.

für DoSV-Studiengänge: die Ablehnungsbescheide werden ab dem 25.02.2024 im DosV-Benutzeraccount als pdf-Datei hinterlegt.

Losverfahren Sommersemester 2024 (Orts-NC-Studiengänge)

Bitte beachten Sie: Ein Losverfahren findet nur in den Orts-NC-Studiengängen statt, in denen freie Plätze zur Verfügung stehen.

Ab dem 15.03.2024 findet in den Orts-NC-Studiengängen, in denen noch freie Studienplätze vorhanden sind, ein Losverfahren statt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
Losverfahren Sommersemester 2024 (Human- und Zahnmedizin)

Bitte beachten Sie: Ein Losverfahren findet in Human-/ Zahnmedizin nur statt, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist in den letzten Verfahren regelmäßig nicht der Fall gewesen.

Die Bewerbung für das Losverfahren für Human- und Zahnmedizin ist frühestens Ende März 2024 möglich, sofern ein Losverfahren durchgeführt wird. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Nach aktuellem Stand wird wie auch in den letzten Jahren kein Losverfahren durchgeführt. Bitte sehen Sie davon ab, Bewerbungen "auf Verdacht" per E-Mail zu senden.

*Ausschlussfrist: Es gilt das Datum des Eingangsstempels (bzw. das Datum der Onlinebewerbung). Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW).