Ortswechsel
Ortswechsel - Bin ich Ortswechsler/in oder Quereinsteiger/in?
Studierende anderer deutschen Universitäten/Hochschulen oder anderer Universitäten/Hochschulen eines EU-Mitgliedstaates oder ehemalige Studierende der Universität zu Köln können sich in der Regel an der Universität zu Köln als Ortswechsler bewerben, wenn die Bezeichnung (Name) des Studienfaches und des Abschlusses vollständig übereinstimmen. Für die Bewerbung über das Online-Portal KLIPS 2.0 müssen die unten beschriebenen Unterlagen im KLIPS 2.0 Basis-Account fristgerecht hochgeladen werden. Bei einer Abweichung der Bezeichnungen des Abschlusses bewerben Sie sich Rahmen des Quereinstiegs.
Bewerbung Ortswechsel Grundständige Studiengänge
Alle Bewerber/innen für einen Ortswechsel - bis auf die unten aufgeführten Ausnahmen - müssen sich vor der Online-Bewerbung an das zuständige Prüfungsamt wenden, um eine Bescheinigung für den Ortswechsel bzw. eine Fachsemestereinstufung zu erhalten. Darin wird in der Regel auch die Angabe "Ortswechsel" bzw. "Quereinstieg" aufgeführt.
- Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Portal KLIPS 2.0 (s. Termine für Bewerbungen).
- Die Bewerbung muss genau dem Fachsemester entsprechen, welches auf der semesterbezogen, aktuellen Fachsemestereinstufung tatsächlich ausgewiesen ist.
- Bitte beachten Sie, dass die WiSo Fakultät nur eine Bestätigung (keine Fachsemestereinstufung) über den Ortswechsel ausstellt. Somit müssen Sie für die Bewerbung um WiSo-Studiengänge neben der Bestätigung des WiSo Prüfungsamtes Ihre Studienbescheinigung in KLIPS 2.0 hochladen. Sie müssen sich auf das darauffolgende Fachsemester, das in Ihrer Studienbescheinigung angegeben ist, bewerben.
- Die Bestätigung / Fachsemestereinstufung muss gemäß den Angaben in Ihrem KLIPS 2.0 Bewerber*innen Account fristgerecht hochgeladen werden: für NC-Studiengänge für die Zulassung bis zum 15.03. im Sommersemester und bis zum 15.09. im Wintersemester; für NC-freie Studiengänge für die Einschreibung bis zum 31.03. im Sommersemester und bis zum 30.09. im Wintersemester.
- HINWEIS: Studierende einer Fachhochschule/University of Applied Sciences, müssen sich immer im Rahmen des Quereinstiegs bewerben.
AUSNAHMEN: bezüglich der benötigten Fachsemestereinstufung gelten nur für Studierende deutscher Hochschulen in den nachfolgend aufgeführten Staatsexamen-Studiengängen. Hierbei bewerben Sie sich auf das darauffolgende Fachsemester, das in Ihrer aktuellen Studienbescheinigung angegeben ist. Für diese Studiengänge wird somit keine zusätzliche Fachsemestereinstufung benötigt.
Begründung einer Sozialen Ausnahmesituation - als nachrangiges Auswahlkriterium beim Ortswechselantrag
Für die Bewerbung als Ortswechsler werden als nachrangiges Auswahlkriterium die sozialen Umstände herangezogen, die eine besondere Ortsbindung begründen. Das entsprechende Antragsformular für die "Begründung soziale Ausnahmesituation" ist in Ihrem KLIPS 2.0 Bewerber*innenaccount hinterlegt bei "Bewerbungsabgabe" , "Einzureichende Dokumente (für die Zulassung)".
Die nachgewiesenen sozialen Ausnahmesituationen werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
- nachgewiesene Eigenschaft als Schwerbehinderte/r,
- gemeinsame Hauptwohnung mit Ihrem/Ihrer Ehepartner/in, oder Ihrem/Ihrer Lebenspartner/in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) oder/und Ihrem/Ihrer Kind/er,
- besondere gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände sowie wissenschaftliche Gründe,
- keiner der vorgenannten Gründe.
Definition der Auswahlkriterien Ortswechsel
Im Falle einer Zulassung müssen Sie für die Einschreibung die entsprechenden Nachweise erbringen.
1. Nachgewiesene Eigenschaft als Schwerbehinderte/r
Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder Schwerbehindertenausweis.
2. Gemeinsame Hauptwohnung mit Ihrem/Ihrer Ehe- oder Lebenspartner/in oder Ihrem/Ihren Kind(ern)
Meldebescheinigung ausgefüllt von der zuständigen Meldebehörde.
Meldebescheinigung - Muster/Formular (PDF)
3. Erläuterungen für Ortswechsler/innen, die gesundheitliche, soziale, familiäre, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe geltend machen
Gesundheitliche Gründe
- Zwingende Bindung an den Studienort Köln aus gesundheitlichen Gründen.
- Nachweis: fachärztliches Gutachten – eine einfache ärztliche Bescheinigung reicht nicht aus.
Soziale Umstände
- Besondere soziale Umstände, die die Bewerberin oder den Bewerber an den Studienort Köln binden: Wahrnehmung sozialer Pflichten, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt (z. B. Tätigkeit in einer Einrichtung des Zivil- oder Katastrophenschutzes, Bestellung zur/zum Bewährungshelfer/in, Vormund, Betreuer/in oder Pfleger/in im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, Ausübung eines Mandats einer kommunalen Vertretungskörperschaft).
- Nachweis: Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Einrichtung
Bindung an Trainingsmöglichkeiten als Leistungssportler/in
- Nachweis: aktuelle Bescheinigung des jeweiligen Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes über die Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader
Familiäre Umstände
- Besondere familiäre Umstände, die die Bewerberin oder den Bewerber an den Studienort Köln binden: Pflegebedürftigkeit bei Verwandten in aufsteigender Linie oder Geschwistern
- Nachweis: fachärztliche Stellungnahme. Daraus muss Folgendes hervorgehen: die Art der Krankheit der zu pflegenden Person, das Ausmaß und Umfang der Pflege und die Bestätigung, dass die Pflegeleistungen nur durch die/den Antragssteller/in erbracht werden kann
Wirtschaftliche Gründe
- Besondere wirtschaftliche Umstände, die die Bewerberin oder den Bewerber an den Studienort Köln binden:
- Nachweis z. B. Bescheinigung der zuständigen Handels - oder Landwirtschaftskammer bezüglich der Gefährdung des elterlichen Betriebes durch fehlende Mitarbeit des Bewerbers/der Bewerberin
Wissenschaftliche Gründe
- Besonderer Studienschwerpunkt bzw. fachspezifisches Studienangebot, das nur an der Universität zu Köln studiert werden kann
- Nachweis: Bescheinigung des zuständigen Fachbereiches der Universität zu Köln
4. Keiner der vorgenannten Gründe
Den Antrag auf Anrechnung der Leistungen für die Ausstellung der ensprechenden Bescheinigung / Fachsemestereinstufung reichen Sie bitte rechtzeitig bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt.
Master-Bewerbungen höheres Fachsemester
Die Bewerbungsmodalitäten für Master-Studiengänge finden Sie unter der Rubrik "Master".