Quereinstieg

  • Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten und sich für den neuen Studiengang Studienleistungen anrechnen lassen können, die mindestens einem Fachsemester entsprechen, spricht man von einem Quereinstieg.
  • Zusätzlich gilt, für Studierende einer Fach-/Hochschule (HAW) / University of Applied Sciences, dass Sie sich immer im Rahmen des Quereinstiegs bewerben müssen.
  • Der Wechsel aus einem Studium an einer Hochschule außerhalb der EU gilt als ebenfalls Quereinstieg (auch bei Übereinstimmung der Bezeichnungen).
  • Die für die Bewerbung erforderliche semesterbezogene, aktuelle Fachsemestereinstufungsbescheinigung können Sie nur bei dem zuständigen Prüfungsamt beantragen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, wann Sie die Fachsemestereinstufung beantragen müssen, damit Sie die Bescheinigung über die Fachsemestereinstufung rechtzeitig erhalten.
  • Für die Bewerbung um WiSo Studiengänge müssen Sie neben der Fachsemestereinstufungsbescheinigung noch die Bestätigung des WiSo Prüfungsamtes über den Quereinstieg in KLIPS 2.0 hochladen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der WiSo Fakultät.

Die Bewerbung  erfolgt ausschließlich digital über das Online-Portal KLIPS 2.0 (s. Termine für Bewerbungen).

Bewerben können Sie sich für das Fachsemester, welches auf Ihrer Fachsemestereinstufungsbescheinigung ausgewiesen wird/ist oder/und für ein Fachsemester, das niedriger ist, als das auf der Fachsemestereinschtufungsbescheinigung ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass im Sommersemester nur gerade Fachsemester und im Wintersemester nur ungerade Fachsemester im Online-Portal KLIPS 2.0 auswählbar sind.

Die Fachsemestereinstufungbescheinigung (gilt für alle Studiengänge) und die Bestätigung über den Quereinstieg (gilt nur für WiSo-Studiengänge) muss fristgerecht in Ihrem Klips 2.0 Bewerber*innenaccount hochgeladen werden:

  • für NC-Studiengänge für die Zulassung bis zum 15.03. im Sommersemester und bis zum 15.09. im Wintersemester
  • für NC-freie Studiengänge für die Einschreibung spätestens bis zum 31.03. im Sommersemester und bis zum 30.09. im Wintersemester.

Den Antrag auf Anrechnung der Leistungen für die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung /Fachsemestereinstufung reichen Sie bitte rechtzeitig bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt.

Die Bewerbungsmodalitäten für Master-Studiengänge finden Sie unter der Rubrik "Master".