FAQs

Einschreibung

  • Kann ich mich bereits einschreiben, wenn meine Unterlagen noch nicht vollständig sind?

    In Ihrem KLIPS 2.0-Bewerberaccount ist hinterlegt, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung vorlegen müssen. Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden können. Sie können, wenn es Ihnen absolut unmöglich ist, alle Unterlagen in der genannten Frist einzureichen, eine Verlängerung der Einschreibungsfrist um einige Tage beantragen. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an studsek@verw.uni-koeln.de. Im Betreff geben Sie unbedingt Ihre Bewerbernummer (oder Matrikelnummer) an sowie Verlängerung der Einschreibungsfrist.

  • Kann ich mich mit einer Teilzulassung einschreiben?

    Jede Fachbewerbung durchläuft das Verfahren separat - d. h. bei Studiengängen, die aus mehreren Fächern bestehen, werden ggf. Teilzulassungen versendet (diese können auch aus unterschiedlichen Bewerbungsanträgen sein). Eine Einschreibung ist nur möglich, wenn Sie die Zulassung(en) für einen vollständigen Studiengang haben.

  • Ich habe noch keine E-Mail erhalten - wann muss ich mich melden?

    In unserer Terminübersicht ist hinterlegt, wann die Zulassungen versendet werden, wann das Nachrückverfahren beginnt und endet usw. Beachten Sie bitte, dass Ablehnungsbescheide erst zum Ende aller Verfahren hinterlegt werden.

  • Wann muss ich den Semesterbeitrag bezahlen?

    Eine Einschreibung ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag bei der Universität zu Köln verbucht worden ist. In Ihrem KLIPS 2.0-Account finden Sie alle Daten zur Überweisung und können einsehen, ob die Zahlung verbucht worden ist.

  • Terminbuchung - es gibt keine freien Termine mehr!

    Zu Ihrer persönlichen Einschreibung müssen Sie einen Termin buchen. Einen Termin zur Einschreibung können Sie nur buchen, wenn Sie eine Zulassung für einen Studiengang bw. ein Studienfach erhalten haben. Aus organisatorischen Gründen und damit für Sie keine unnötigen Wartezeiten anfallen, schalten wir die Termine sukzessive frei. Sollte  (z. B. direkt nach Erhalt der Zulassung) kein Termin frei sein, versuchen Sie es bitte in einigen Stunden noch einmal. Wir stellen sicher, dass alle zugelassenen Studienplatzbewerber/innen einen Termin erhalten (ggf. nicht den Wunschtermin).

  • Ich habe mehrere Zulassungen erhalten, muss ich mehrere Termine buchen?

    Nein. Pro Bewerber/in ist für die Immatrikulation an der Universität zu Köln nur eine Terminbuchung möglich. Auch wenn Sie mehrere Zulassungen erhalten haben, dürfen Sie nur einen Termin buchen.

  • Kann ich mich auch postalisch einschreiben?

    Sollten Sie unter gar keinen Umständen in der Lage sein, innerhalb der Einschreibungsfrist persönlich einen Einschreibungstermin zu buchen oder jemand anderem eine Vollmacht zur Einreichung des Einschreibungsantrages und der Einschreibungsunterlagen zu erteilen, können Sie in diesem besonderen Fall alle Unterlagen per Post an uns senden.

    Beachten Sie hierbei, dass Sie verantwortlich sind für den rechtzeitigen und vollständigen Eingang der notwendigen Einschreibungsunterlagen.

    Die Postanschrift:
    Universität zu Köln
    Studierendensekretariat
    Albertus-Magnus-Platz

    50923 Köln

  • Welche Unterlagen benötige ich zur Einschreibung?

    Im Falle einer Zulassung finden Sie in Ihrem KLIPS 2.0-Bewerberaccount eine vollständige Aufstellung aller Unterlagen/Nachweise, die Sie zur Einschreibung vorlegen müssen. Sofern Sie sich über ein anderes Portal beworben haben (z. B. Masterzustudiengänge), ist ebenfalls hinterlegt bzw. in der Zulassung aufgeführt, welche Unterlagen Sie zur Immatrikulation vorlegen müssen.

  • Welche Krankenversicherungsbescheinigung muss ich vorlegen, wenn ich gesetzlich oder wenn ich privat versichert bin?

    Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Der Gesetzgeber gibt vor, welchen Krankenversicherungsnachweis Sie zur Einschreibung vorliegen müssen. Alle Informationen sowie ein Muster der Krankenversicherungsbescheinigung finden Sie auf unserer Seite zur Krankenversicherung. Beachten Sie bitte unbedingt:. Auch als Privatversicherte/r müssen Sie eine so genannte "Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht" von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse. Private Krankenkassen stellen diese Bescheinigung nicht aus.

Nichtantritt des Studiums wegen eines Dienstes / Rücktritt