Informationen zur Umsetzung Mutterschutzgesetz an der Universität zu Köln für Studierende

Mutterschutz für Studentinnen


Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen soweit die Universität Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder ein im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum abgeleistet wird. Ziel der Novellierung des Mutterschutzgesetzes ist, schwangere und stillende Studentinnen und ihre (ungeborene) Kinder vor möglichen gesundheitlichen Gefahren zu schützen, die durch das Studium entstehen könnten. Zugleich soll eine Fortführung des Studiums ermöglicht werden, sofern nicht gesundheitliche Gründe dagegen sprechen.
 

Mitteilung / Anzeige der Schwangerschaft bzw. der Stillzeit

Eine Studentin kann ihre Schwangerschaft und den Tag der Entbindung der Universität mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Eine Verpflichtung zur Mitteilung besteht für die Studentin nicht, jedoch kann sie sich auf die Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes nur dann berufen, wenn sie der Universität offiziell mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt.

Sofern Sie als schwangere / stillende Studierende sich für eine Anzeige der Schwangerschaft im Sinne des Mutterschutzgesetzes entscheiden, nutzen Sie hierfür das Dokument „Anzeige einer Schwangerschaft bzw. Stillzeit“. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Dokument (S.1-3) zusammen mit einem ärztlichen Nachweis Ihrer Schwangerschaft (Attest, Nachweis, Bescheinigung, etc.) an das Studierendensekretariat per E-Mail an mutterschutz@verw.uni-koeln.de oder postalisch an folgende Adresse:

Universität zu Köln
Studierendensekretariat
Sachgebiet 2: Organisation und Besondere Angelegenheiten
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Die Möglichkeit zur Mitteilung / Anzeige im Sinne des Mutterschutzgesetz besteht auch, wenn Sie eine Totgeburt erlitten haben (und bislang keine Mitteilung / Anzeige erfolgte). Bitte ergänzen Sie in dem Fall Ihre Anzeige um ein entsprechendes ärztliches Dokument.

Nach der Mitteilung / Anzeige

Das Studierendensekretariat leitet - basierend auf den Regelungen des Mutterschutzgesetzes - Ihre Meldung der Schwangerschaft an die Bezirksregierung Köln. Zugleich informiert es die entsprechenden Fakultäten über Ihre Meldung und bittet diese um Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung. Diese dient dazu, mögliche Gefahren für Sie bzw. Ihr ungeborenes Kind zu erfassen. Die Meldung Ihrer Schwangerschaft sowie die veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung verbleibt dann in der Fakultät. Als schwangere Studentin müssen Sie hier nicht weiter tätig werden.

Mutterschutzfrist

In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung besteht die Mutterschutzfrist. Die Schutzfrist kann sich auf zwölf Wochen bei medizinischen Frühgeburten, bei Mehrlingsgeburten oder, wenn beim Kind vor dem Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist beantragt wurde, verlängern.

In dem Zeitraum der Schutzfristen darf die Universität die Studentin nicht in verpflichtend vorgegebenen Ausbildungsveranstaltungen oder Prüfungen tätig werden lassen.

Die Schutzfristen gelten auch, wenn Sie eine Totgeburt erlitten haben. Bitte legen Sie hierzu Ihrem Antrag ein ärztliches Zeugnis / Attest bei.

Verzicht Mutterschutzfrist

Die genannten Schutzfristen sind für die Studentin jedoch nicht verbindlich, wenn sie sich der Universität gegenüber ausdrücklich zum Tätigwerden bereit erklärt (Schutzfrist vor der Entbindung) bzw. die Studentin ausdrücklich von der Universität verlangt, sie tätig werden zu lassen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Studentin kann die Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sofern Sie explizit auf die Mutterschutzfrist verzichten möchten, senden Sie uns untenstehende "Einverständniserklärung zur Leistungserbringung" ausgefüllt bitte per E-Mail an mutterschutz@verw.uni-koeln.de oder postalisch an folgende Adresse:

Universität zu Köln
Studierendensekretariat
Sachgebiet 2: Organisation und Besondere Angelegenheiten
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Ebenso besteht die Möglichkeit, Ihren bereits eingereichten Verzicht auf die genannten Schutzfristen für die Zukunft zu widerrufen. Bitte hierzu eine entsprechende Erklärung an das Studierendensekretariat mailen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Studium mit Kind finden Sie auf den Seiten des Dual Carreer & Family Support. Informationen zur Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft oder Kinderbetreung finden Sie auch beim Arbeitskreis "Studieren mit Kind".

Gefährdungsbeurteilungen

Für das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen finden die in den jeweiligen Fakultäten zuständigen Personen/Verantwortlichen hier die Links zu den entsprechenden Vorlagen.