Strategische Budgetierung

Hochschulzukunftsgesetz (HZG NRW)

Vom 16. September 2014

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§ 5
Finanzierung und Wirtschaftsführung

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(8) Das Ministerium entwickelt ein Reformmodell der staatlichen Finanzierung der Hochschulen im Sinne einer strategischen Budgetierung. Es kann zur eigenverantwortlichen Steuerung der Hochschulen mit dem Ziel der Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit für die Hochschulen durch Rechtsverordnung anordnen, das Reformmodell im Sinne des Satzes 1 zu erproben.

Reformmodell der staatlichen Finanzierung der Hochschulen

Das MIWF entwickelt ein Reformmodell der staatlichen Finanzierung der Hochschulen im Sinne einer strategischen Budgetierung. Ziel ist es, den Besonderheiten der Hochschulen gerecht zu werden und die öffentlichen Aufgaben sachgerecht zu finanzieren. Betroffen ist die Grundfinanzierung der Hochschulen, Dritt- und Sondermittel sind ausgenommen. Der "bereinigte Landeszuschuss" ist der Landeszuschuss (lt. Haushaltsplan zzgl. Nachzahlungen) abzüglich Mieten und Pachten, Bewirtschaftungsausgaben sowie vereinbarten Sondertatbeständen. Zu den Sondertatbeständen (Beispiel Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder Aufwendungen für die Medizin) gab es zwischen den Universitäten und dem MIWF am 12.11.2015 eine einstimmige Verabschiedung. Die weitere Grundlage bildet das Lehrangebot (in SWS) der Lehreinheiten aus den Kapazitätsermittlungen der Hochschulen. Die Bezugsgröße „Lehrangebot“ beinhaltet lt. MIWF immer auch eine nach Hochschularten differenzierte Grundfinanzierung von Forschung. Anschließend haben die Universitäten die Zuordnung des Haushalts zu den Fachangeboten in eigener Sache zu liefern. Die „Preise“ sollen auf empirischer Grundlage gemeinsam mit den Universitäten abgeleitet werden. Sie werden gebildet über die Anteile des "bereinigten Landeszuschuss" und der Division durch das Lehrangebot (in SWS).

Im Januar 2018 gab das MKW bekannt, dass es sich aus der Detailsteuerung wieder zurückziehen möchte, daher wurde das Reformmodell gestoppt.

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