
Nominalstellen
Nominalstellen sind Planstellen für Beamt*innen, die das Land NRW der Universität zu Köln im Rahmen des Haushaltplans zur Verfügung stellt.
Zu unterscheiden sind:
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W-Nominalstellen werden im Rahmen des Berufungsprozesses durch das Rektorat (wieder-)
zugewiesen. -
A-Nominalstellen einschließlich der Stellen für abgeordnete Lehrkräfte wurden auf die Bereiche (Fakultäten, Verwaltung und Zentrale Einrichtungen) als Kontigent verteilt.
- A-Nominalstellen auf Zeit wurden nicht als Kontingent verteilt. Nominalstellen können bei uns beantragt werden
- Zentraler Pool: Im Bereich der A-Nominalstellen wurde ein zentraler Pool eingerichtet. Anträge auf Nominalstellen können bei uns angefordert und eingereicht werden, wenn das Kontingent der Fakultät überschritten ist. Die beantragte Stelle fällt nach einer Frist von längstens fünf Jahren zurück in den Pool. Aus diesem Grund ist bei Antragstellung bereits eine gleich- oder höherwertige Nominalstelle zu benennen, die bei Rückfall der Poolstelle vom Stelleninhaber genutzt werden kann. Zudem muss ein vom Rektorat verabschiedetes Dauerstellenkonzept vorliegen.
Sie erhalten von uns Auskünfte zur Verfügbarkeit von Nominalstellen der Universität zu Köln im Rahmen von Stellenausschreibungen, Beförderungen und Verbeamtungen sowie von Neu- und Wiederzuweisungen von Professuren. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
Sie erreichen uns unter
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Jutta Rasche - Personalcontrolling
- Meldungen an das MKW und Jahresabschluss Personal
- Nominalstellen
- Haushaltsplan und Personalkostenanalyse
- Projektarbeit
elektr. Visitenkarte (vCard)