Rechtsbehelfsbelehrung
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist die Belehrung darüber, ob und wie eine behördliche Entscheidung mit einem Rechtsbehelf angegriffen werden kann. Offizielle Entscheidungen der Universität, insbesondere Entscheidungen über Anträge von Studierenden, müssen daher mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden.
Bei Zweifeln darüber, ob im Einzelfall einem Schreiben der Universität eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt werden muss, kann man sich die Frage stellen, ob die/der Adressat/in gegen die Entscheidung vorgehen können möchte und daher die Information benötigt, wie sie/er dies tun kann.
Seit dem 25.11.2023 haben sich die gesetzlichen Vorgaben geändert, so dass die Rechtsbehelfsbelehrungen an die neue Rechtslage angepasst werden müssen.
Die aktuellen Muster-Formulierungen finden Sie hier: