Beruflich Qualifizierte: Bewerbung auf Humanmedizin und Zahnmedizin
Für Bewerbende für Studiengänge Humanmedizin & Zahnmedizin, die durch die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) in einem bundesweiten zentralen Verfahren vergeben werden, gilt folgendes Verfahren für Beruflich Qualifizierte:
Vorabprüfung
Ihre Zugangsberechtigung muss vorab von uns geprüft werden. Senden Sie daher bitte die erforderlichen Unterlagen frühzeitig - damit unsere Prüfung noch vor der Einreichungsfrist von hochschulstart erfolgen kann - als PDF Dateien in einer E-Mail an: beruflich-qualifizierte@verw.uni-koeln.de. Sobald Sie alle Unterlagen zusammengetragen haben, können Sie uns diese zur Vorabprüfung senden. Je früher Sie uns die Unterlagen bereitstellen, desto eher ist gewährleistet, dass alle Fristen eingehalten werden können und dass das Nachfordern oder Korrigieren von Unterlagen möglich ist.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und stellen Ihnen daraufhin eine Bescheinigung aus, die Sie dann selbstständig in Hochschulstart hochladen müssen. Die erforderlichen Unterlagen, die Sie uns zusenden müssen, entnehmen Sie weiter unten Ihrer entsprechenden Gruppe der Beruflich Qualifizierten. Eine Infografik zu den Gruppen finden Sie weiter unten.
1. Bewerber*innen mit Meisterbrief bzw. beruflicher Aufstiegsfortbildung (Gruppe A) sowie Bewerber*innen mit fachlich entsprechender Berufsausbildung (Fachtreue) (Gruppe B) und mindestens dreijähriger Berufspraxis im ausbildungsverwandten Bereich legen entweder eine Zugangsprüfung* an der Universität zu Köln (bei Studienwunsch in Köln) ab und bewerben sich mit der Note der Zugangsprüfung bei hochschulstart.de oder sie werden im Vergabeverfahren von hochschulstart.de lediglich mit der Note 4,0 beteiligt (ohne Zugangsprüfung). Bitte beachten Sie entsprechende Fristen.
2. Bewerber*innen mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufspraxis (ohne fachliche Entsprechung) (Gruppe C) können nur aufgrund der Note der Zugangsprüfung am Vergabeverfahren von hochschulstart.de teilnehmen. Die Anmeldung für die Zugangsprüfung muss bei der Universität zu Köln erfolgen.
Bitte beachten: Damit Sie die Fristen von Hochschulstart einhalten können (15.01. zum Sommersemester / 15.07. zum Wintersemester) empfehlen wir die Zusendung Ihrer vollständigen Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor der Frist !
So bewerbe ich mich anschließend
Die Bewerbung für Medizin und Zahnmedizin erfolgt anschließend über das Zentrale Verfahren (ZV) von hochschulstart.de. Auf den Seiten von hochschulstart.de erhalten Sie alle Informationen zum Ablauf Ihrer Bewerbung. Dort ist auch der aktuelle Terminplan hinterlegt.
Erforderliche Unterlagen
Von allen Bewerber*innen einzureichende Unterlagen:
❑ Formular: Angaben für in der beruflichen Bildung Qualifizierte mit Studienwunsch Human- und/oder Zahnmedizin
❑ einfache Kopie des ersten deutschen Schulabgangszeugnisses (z.B. Hauptschule, Realschule, Gesamtschule)
❑ beglaubigte Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildungen / Meister
Gruppe A: Zugang aufgrund beruflicher Aufstiegsfortbildung ("Meisterzugang") §2:
Für Bewerber*innen mit Meisterbrief bzw. mit beruflicher Aufstiegsfortbildung im Sinne des § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung.
Beglaubigter Nachweis über einen der im Folgenden genannten Abschlüsse:
❑ Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung
❑ Fortbildungsabschluss nach §§ 53, 53e oder 54 Abs. 1 und 2 des Berufsbildungsgesetzes oder nach §§ 42, 42e oder 42f Abs. 1 und 2 der Handwerksordnung
❑ Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz (www.kmk.org) vom 07.11.2002
❑ Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe
❑ Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung
Gruppe B: Beruflich Qualifizierte mit verwandter beruflicher Tätigkeit ("fachtreue Bewerber*innen") §3:
Für Bewerber*innen mit fachlich entsprechender,mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit in dem Ausbildungsberuf im Sinne des § 3 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung
❑ Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung
und
❑ Nachweis einer nach der Ausbildung erfolgten mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in Vollzeit im erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Berufsausbildung fachlich entsprechenden Beruf (Formular Berufsbestätigungsnachweis)
➢ Für Stipendiat*innen des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre Berufstätigkeit ausreichend.
➢ Ab einer mindestens hälftigen Teilzeitbeschäftigung kann diese als berufliche Tätigkeit angerechnet werden.
Bei Vorliegen der vorstehenden Unterlagen kann ein fachlich entsprechender Studiengang studiert werden. Ob eine fachliche Entsprechung zwischen Ausbildung, Berufsausübung und Studiengang vorliegt, entscheidet die Hochschule.
Gruppe C: Zugang aufgrund einer Zugangsprüfung oder eines Probestudiums (Fachfremd/Zugangsprüfung) §4
Sie verfügen über:
❑ den Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung
und
❑ Nachweis einer nach der Ausbildung erfolgten mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in Vollzeit in einem auch der Berufsausbildung oder dem angestrebten Studium fachlich nicht entsprechenden Beruf (Formular Berufsbestätigungsnachweis)
➢ Für Stipendiat*innen des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre Berufstätigkeit ausreichend.
➢ Die berufliche Tätigkeit muss spätestens bis zum 30.09. (bei einer Bewerbung für das Wintersemester) oder bis zum 31.03. (bei einer Bewerbung für das Sommersemester) nachgewiesen werden.
➢ Ab einer mindestens hälftigen Teilzeitbeschäftigung kann diese als berufliche Tätigkeit angerechnet werden.
❑ ggf. ein Antrag auf Nachteilsausgleich mit entsprechenden Nachweisen, z.B. ein Schwerbehindertenausweis
❑ ggf. Nachweis über die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes (Meldebescheinigung und Geburtsurkunde des Kindes) im Sinne von § 25 Absatz 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
❑ ggf. Nachweis über die Pflege einer oder eines Angehörigen (Bescheid der Pflegeversicherung) im Sinne von § 16 Absatz 5 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
❑ ggf. Nachweis über andere anrechenbare Tätigkeiten nach der Berufsausbildung
freiwilliger Wehrdienst
Bundesfreiwilligendienst
Freiwilliges Soziales Jahr
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Tätigkeit als Entwicklungshelfer*in
Abschluss einer weiteren nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen anrechenbaren Berufsausbildung
Sollten Sie neben Humanmedizin/Zahnmedizin noch eine oder mehrere Bewerbungen in anderen Studiengängen abgeben wollen, folgen Sie für diese anderen Studiengänge bitte der anderen Erläuterung des Bewerbungsprozesses.
Freiwillige Zugangsprüfung von Gruppe A und Gruppe B
Bewerber*innen der Gruppe A und B (Meisterzugang und Fachtreue) können für Studiengänge in bundesweiten Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zur Verbesserung ihrer Zulassungschancen eine Zugangsprüfung ablegen. Die Note der Zugangsprüfung wird dann im Auswahlverfahren berücksichtigt. Andernfalls können Meister*innen und Aufstiegsfortgebildete sowie fachtreue Bewerber*innen nur mit der Note „ausreichend (4,0)“ an dem Auswahlverfahren für Medizin/ Staatsexamen beteiligt werden.