Über 55-jährige Bewerber*innen

gemäß § 7 Abs. 2 der Vergabeverordnung NRW

Bewerber*innen, die zum Bewerbungsstichtag (15.01. / 15.07.) das 55. Lebensjahr vollendet haben, werden nur am Vergabeverfahren beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation

- wissenschaftliche Gründe

oder

- berufliche Gründe sprechen.

Dies müssen Sie im Rahmen Ihrer KLIPS 2.0 - Onlinebewerbung fristgemäß beantragen.

Da momentan zahlreiche Fächer einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, wird Ihre Fachwahl durch diese Regelung deutlich eingeschränkt.

Als Nachweis müssen Sie die geforderten Nachweise in Ihrem KLIPS 2.0 Basis-Account hochladen, zusammen mit der unterschriebenen "Erklärung über 55 jährige Bewerber*Innen", die in Ihrem KLIPS 2.0 Basis-Account hinterlegt ist. 

Die Erklärung und ggf. Dokumente, die Ihre persönliche Situation und gewünschte Teilnahme am Zulassungsverfahren begründen sollen, können Sie bis zum 15. Januar für Bewerbungen zum Sommersemester und bis zum 15. Juli für Bewerbungen zum Wintersemester hochladen.

Sollten Sie nicht am Zulassungsverfahren beteiligt werden können aufgrund nicht ausreichender Begründung, bleibt Ihnen die Möglichkeit, sich bei einem eventuell stattfindenden Losverfahren für den gewünschten Studiengang zu bewerben.

Informationen zum Losverfahren finden Sie hier.