Termine und Bewerbungsmodalitäten
Ein Vergabeverfahren findet nur statt, wenn freie Studienplätze vorhanden sind. Bei Höherstufung, Einstufungsprüfung und Quereinsteigern entscheidet das Los. Bei Ortswechslern wird eine Rangliste gebildet. Haben mehrere Bewerber*innen den gleichen Rang, entscheidet das Los.
Bewerbergruppe | Bewerbungsweg |
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Studierende der Universität zu Köln, die in ein höheres zulassungsfreies Fachsemester wechseln möchten | Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0. Im Bewerbungsportal ist auch hinterlegt, ob bzw. welche Dokumente Sie innerhalb der Bewerbungsfrist hochladen müssen. Bewerbungsschluss ist der 15. März (Ausschlussfrist*) für das Sommersemester und der 15. September (Ausschlussfrist*) für das Wintersemester. Für die Umschreibung/Fachwechsel müssen Sie die notwendigen Dokumente (wie
z.B. der Antrag auf Fachwechsel) fristgemäß im KLIPS 2.0-Account
hochladen und die Umschreibung per Einschreibungs-Button in KLIPS 2.0
beantragen. Die Einschreibungsfrist endet am 31. März
(Ausschlussfrist*) zu einem Sommersemester und am 30. September
(Ausschlussfrist*) zu einem Wintersemester. Bitte beachten Sie die Termine für die Belegphasen. |
Studierende der Universität zu Köln, die in ein höheres zulassungsbeschränktes Fachsemester wechseln möchten | Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0. Im Bewerbungsportal ist auch hinterlegt, ob bzw. welche Dokumente Sie innerhalb der Bewerbungsfrist hochladen müssen. Bewerbungsschluss ist der 15. März (Ausschlussfrist*) für das Sommersemester und der 15. September (Ausschlussfrist*).
Für die Umschreibung/Fachwechsel müssen Sie die notwendigen Dokumente (wie z.B. der Antrag auf Fachwechsel) fristgemäß im KLIPS 2.0-Account hochladen und die Umschreibung per Einschreibungs-Button in KLIPS 2.0 beantragen. Die Einschreibungsfrist endet am 31. März (Ausschlussfrist*) zu einem Sommersemester und am 30. September (Ausschlussfrist*) zu einem Wintersemester. Bitte beachten Sie die Termine für die Belegphasen. |
Studierende anderer Hochschulen, die in ein höheres zulassungsfreies Fachsemester wechseln möchten | Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0. Im Bewerbungsportal ist auch hinterlegt, ob bzw. welche Dokumente Sie innerhalb der Bewerbungsfrist hochladen müssen. Bewerbungsschluss ist der 15. März (Ausschlussfrist*) für das Sommersemester und der 15. September (Ausschlussfrist*).
Für die Einschreibung müssen Sie die notwendigen Dokumente fristgemäß im KLIPS 2.0-Account hochladen und die Einschreibung per Einschreibungs-Button in KLIPS 2.0 beantragen. Die Einschreibungsfrist endet am 31. März (Ausschlussfrist*) zu einem Sommersemester und am 30. September (Ausschlussfrist*) zu einem Wintersemester. Bitte beachten Sie die Termine für die Belegphasen. |
Studierende anderer Hochschulen, die in ein höheres zulassungsbeschränktes Fachsemester wechseln möchten | Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0. Im Bewerbungsportal ist auch hinterlegt, ob bzw. welche Dokumente Sie innerhalb der Bewerbungsfrist hochladen müssen. Bewerbungsschluss ist der 15. März (Ausschlussfrist*) für das Sommersemester und der 15. September für das Wintersemester (Ausschlussfrist*). Für die Einschreibung müssen die notwendigen Dokumente fristgemäß im KLIPS 2.0-Account hochladen und die Einschreibung per Einschreibungs-Button in KLIPS 2.0 beantragen. Die Einschreibungsfrist endet am 31. März (Ausschlussfrist*) zu einem Sommersemester und am 30. September (Ausschlussfrist*) zu einem Wintersemester. Bitte beachten Sie die Termine für die Belegphasen. |
Studierende, die in ein höheres Fachsemester in einem Masterstudiengang wechseln möchten | Beachten Sie bitte die Informationen in der Rubrik Masterstudiengänge. |
*Ausschlussfrist: Es gilt das Datum des Eingangsstempels (bzw. das Datum der Onlinebewerbung). Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW).