Termine und Bewerbungsmodalitäten

Ein Vergabeverfahren findet nur statt, wenn freie Studienplätze vorhanden sind. Bei Höherstufung, Einstufungsprüfung und Quereinsteigern entscheidet das Los. Bei Ortswechslern wird eine Rangliste gebildet. Haben mehrere Bewerber*innen den gleichen Rang, entscheidet das Los.

HINWEIS: Sofern keine Zulassung möglich ist, erhalten Sie - im Gegensatz zu den Verfahren für das 1. Fachsemester - keinen Ablehnungsbescheid. Wenn Sie innerhalb von fünf Werktagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Zulassung erhalten, gilt Ihr Antrag als abgelehnt.
Bewerbergruppe Bewerbungsweg
Studierende der Universität zu Köln, die in ein höheres zulassungsfreies Fachsemester wechseln möchten Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0. Im Bewerbungsportal ist auch hinterlegt, ob bzw.  welche Dokumente Sie innerhalb der Bewerbungsfrist hochladen müssen. Bewerbungsschluss ist der 15. März (Ausschlussfrist*) für das Sommersemester und der 15. September (Ausschlussfrist*) für das Wintersemester.

Für die Umschreibung/Fachwechsel müssen Sie die notwendigen Dokumente (wie z.B. der Antrag auf Fachwechsel) fristgemäß im KLIPS 2.0-Account hochladen und die Umschreibung per Einschreibungs-Button in KLIPS 2.0 beantragen. Die Einschreibungsfrist endet am 31. März (Ausschlussfrist*) zu einem Sommersemester und am 30. September (Ausschlussfrist*) zu einem Wintersemester. Bitte beachten Sie die Termine für die Belegphasen.

Studierende der Universität zu Köln, die in ein höheres zulassungsbeschränktes Fachsemester wechseln möchten Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0.  Im Bewerbungsportal ist auch hinterlegt, ob bzw.  welche Dokumente Sie innerhalb der Bewerbungsfrist hochladen müssen. Bewerbungsschluss ist der 15. März (Ausschlussfrist*) für das Sommersemester und der 15. September (Ausschlussfrist*).

Für die Umschreibung/Fachwechsel müssen Sie die notwendigen Dokumente (wie z.B. der Antrag auf Fachwechsel) fristgemäß im KLIPS 2.0-Account hochladen und die Umschreibung per Einschreibungs-Button in KLIPS 2.0 beantragen. Die Einschreibungsfrist endet am 31. März (Ausschlussfrist*) zu einem Sommersemester und am 30. September (Ausschlussfrist*) zu einem Wintersemester. Bitte beachten Sie die Termine für die Belegphasen.

Studierende anderer Hochschulen, die in ein höheres zulassungsfreies Fachsemester wechseln möchten Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0. Im Bewerbungsportal ist auch hinterlegt, ob bzw.  welche Dokumente Sie innerhalb der Bewerbungsfrist hochladen müssen. Bewerbungsschluss ist der 15. März (Ausschlussfrist*) für das Sommersemester und der 15. September (Ausschlussfrist*).

Für die Einschreibung müssen Sie die notwendigen Dokumente fristgemäß im KLIPS 2.0-Account hochladen und die Einschreibung per Einschreibungs-Button in KLIPS 2.0 beantragen. Die Einschreibungsfrist endet am 31. März (Ausschlussfrist*) zu einem Sommersemester und am 30. September (Ausschlussfrist*) zu einem Wintersemester. Bitte beachten Sie die Termine für die Belegphasen.

Studierende anderer Hochschulen, die in ein höheres zulassungsbeschränktes Fachsemester wechseln möchten Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0. Im Bewerbungsportal ist auch hinterlegt, ob bzw.  welche Dokumente Sie innerhalb der Bewerbungsfrist hochladen müssen. Bewerbungsschluss ist der 15. März (Ausschlussfrist*) für das Sommersemester und der 15. September für das Wintersemester (Ausschlussfrist*).

Für die Einschreibung müssen die notwendigen Dokumente fristgemäß im KLIPS 2.0-Account hochladen und die Einschreibung per Einschreibungs-Button in KLIPS 2.0 beantragen. Die Einschreibungsfrist endet am 31. März (Ausschlussfrist*) zu einem Sommersemester und am 30. September (Ausschlussfrist*) zu einem Wintersemester. Bitte beachten Sie die Termine für die Belegphasen.

Studierende, die in ein höheres Fachsemester in einem Masterstudiengang wechseln möchten Beachten Sie bitte die Informationen in der Rubrik Masterstudiengänge.

*Ausschlussfrist: Es gilt das Datum des Eingangsstempels (bzw. das Datum der Onlinebewerbung). Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW).