Zulassung/Einschreibung als Zweit- oder Ersthörer/in
Zweithörerschaft
Für eine Bewerbung um Zweithörer*in müssen Sie im KLIPS 2.0 Bewerbungswizard unter dem Menüpunkt "Studiengangsauswahl" einen Haken im Feld "Ich stelle einen Antrag auf Zulassung als großer*große Zweithörer*in" setzen.
Nach erfolgter Zulassung und Annahme des Studienplatzangebotes wird u.a. der "Antrag auf Einschreibung großer Zweithörer PJ" zum Download in Ihrem KLIPS 2.0 Basis-Account hinterlegt. Den ausgefüllten und unterschrieben Antrag auf Einschreibung inklusive der weiteren Einschreibungsdokumente, die Ihnen in Ihrem KLIPS 2.0 Basis-Account angezeigt werden, laden Sie bitte hoch und beantragen die Einschreibung innerhalb Ihrer Einschreibungsfrist über KLIPS 2.0.
Sobald alle notwendigen Voraussetzungen für die Einschreibung form-/ und fristgerecht erfüllt sind, öffnet sich automatisch in Ihrem KLIPS 2.0 Account ein Pop-up Fenster "Beantragung meiner Einschreibung" auf. Für die Beantragung der Einschreibung müssen Sie den Button "Einschreibung beantragen" anklicken (s. Abbildung unten). Sollte(n) ein / mehrere Dokument(e) von den Sachbearbeiter/innen in KLIPS 2.0 auf "nicht ok" gesetzt werden, müssen Sie das / die korrekte(n) Dokument(e) hochladen und erneut fristgemäß die Einschreibung über KLIPS 2.0 beantragen.
HINWEIS: Sollte der Button zur Einschreibung nicht erscheinen, muss möglicherweise der Semesterbeitrag gelöscht und der Studienstatus auf "Zweithörerschaft" geändert werden. Zu diesem Zwecke melden Sie sich bitte per E-Mail an: studsek@verw.uni-koeln.de.
Diese Online Einschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Sie die Original Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie das M2-Zeugnis als amtlich beglaubigte Kopien per Post bis spätestens 31.03. für das Wintersemester und bis zum 30.09. für das Sommersemester im Studierendesekretariat nachreichen.
Bitte beachten Sie, dass für eine Einschreibung in das Praktische Jahr Ihr M2-Zeugnis hochgeladen werden muss. Sofern Sie Ihr M2-Zeugnis nicht vorlegen, erfolgt keine Einschreibung.
Ersthörerschaft
Bereits an der Universität zu Köln immatrikulierte Studierende erhalten automatisch einen PJ-Platz.
Eine Bewerbung als Ersthörer/in für Studierende anderer Universitäten ist nur möglich mit Genehmigung des Medizinischen Studiendekanats, Frau Dr.med. Hilberath.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0.
Nach erfolgter Zulassung und Annahme des Studienplatzangebotes sowie Zahlung des Semesterbeitrags (der Eingang des Semesterbeitrags wird Ihnen in Ihrem KLIPS 2.0 Basis-Account angezeigt) wird u.a. der Antrag auf Einschreibung bzw. auf Fach-/Studiengangwechsel in Ihrem KLIPS 2.0 Basis-Account hinterlegt.
Bitte beachten Sie die Liste "Einzureichende Dokumente" in Ihrem KLIPS 2.0 Basis-Account in der aufgeführt ist, welche Unterlagen Sie für die Ein-/Umschreibung hochladen müssen.
Abschließend beantragen Sie die Einschreibung innerhalb Ihrer Einschreibungsfrist über KLIPS 2.0. Sobald alle notwendigen Voraussetzungen für die Einschreibung form-/ und fristgerecht erfüllt sind, öffnet sich automatisch in Ihrem KLIPS 2.0 Account ein Pop-up Fenster "Beantragung meiner Einschreibung" auf. Für die Beantragung der Einschreibung müssen Sie den Button "Einschreibung beantragen" anklicken (s. Abbildung unten). Sollte(n) ein / mehrere Dokument(e) von den Sachbearbeiter/innen in KLIPS 2.0 auf "nicht ok" gesetzt werden, müssen Sie das / die korrekte(n) Dokument(e) hochladen und erneut fristgemäß die Einschreibung über KLIPS 2.0 beantragen.
Diese Online Einschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Sie die Original Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie das M2-Zeugnis als amtlich beglaubigte Kopien per Post bis spätestens 31.03. für das Wintersemester und bis zum 30.09. für das Sommersemester im Studierendesekretariat nachreichen.
Bitte beachten Sie, dass für eine Einschreibung in das Praktische Jahr Ihr M2-Zeugnis hochgeladen werden muss. Sofern Sie Ihr M2-Zeugnis nicht vorlegen, erfolgt keine Einschreibung.
Wechsel von Zweit-/ auf Ersthörerschaft
Ein Wechsel von Zweithörer/in auf Ersthörer/in ist nur mit Genehmigung des Medizinischen Studiendekanats, Frau Dr.med. Hilberath, möglich.