Einschreibung Master
Höhere Fachsemester - Einschreibungsprozess
Masterfahrpläne - Einschreibung
Studienplatzvergabe
Die Vergabe der Studienplätze für Masterstudiengänge erfolgt über die Zulassungsausschüsse der jeweiligen Fakultäten. Bei Anfragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte direkt an den Masterausschuss der entsprechenden Fakultät. Informationen der jeweiligen Studiengänge finden Sie, wenn Sie den Links folgen in den Masterfahrplänen Bewerbung und auf den Webseiten der Fakultäten.
Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt ausschließlich digital über KLIPS 20. Die Dokumente zur Einschreibung werden in KLIPS 2.0 nach der fristgemäßen Annahme des Studienplatzes in KLIPS 2.0 angezeigt. Die Annahmefrist ist im KLIPS 2.0 Basis-Account hinterlegt. Die Dokumte zur Einschreibung müssen nach Eingang des Semesterbeitrags im KLIPS 2.0 Basis-Account hochgeladen und abschließend die Einschreibung fristgemäß beantragt werden. Genaue Informationen zur Einschreibung pro Fakultät sind unter dem jeweiligen Masterfahrplan hinterlegt.
Termine
Einschreibung | Frist |
---|---|
Master 1. Fachsemester (zulassungsbeschränkt) | Die Einschreibungsfristen werden Ihnen in den Zulassungen mitgeteilt. Bitte schauen Sie zusätzlich in unsere Masterfahrpläne - Einschreibung . |
Master 1. Fachsemester (nicht zulassungsbeschränkt) | Anfang Februar bis 31. März (Ausschlussfrist*) zu einem Sommersemester sowie Anfang August bis 30. September (Ausschlussfrist*) zu einem Wintersemester |
Master höheres Fachsemester (zulassungsbeschränkt) | Einschreibungsfristen werden in der Zulassung mitgeteilt. |
Master höheres Fachsemester (nicht zulassungsbeschränkt) | Anfang Februar bis 31. März (Ausschlussfrist*) zu einem Sommersemester Anfang August bis 30. September (Ausschlussfrist*) zu einem Wintersemester |
*Ausschlussfrist: Es gilt das Datum des Eingangsstempels (bzw. das Datum der Onlinebewerbung). Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW).