Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag:
Insbesondere bei Hilfsmitteln (z. B. Rollstühlen) ist es üblich, dass Sie zunächst ein Kostenvoranschlag erhalten. Diesen reichen Sie dann beim Beihilfe-Service ein.
Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie beim Beihilfe-Service zusammen mit dem Kostenvoranschlag bereits die Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Hierdurch kann unter Umständen eine zeitaufwendige zusätzliche Beteiligung des Amtsarztes vermieden werden.
Heil- und Kostenplan:
In einigen Fällen ist die vorherige Genehmigung durch den Beihilfe-Service erforderlich (z. B. bei der Kieferorthopädie von Erwachsenen). Dann erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden einen Heil- und Kostenplan, den Sie bitte beim Beihilfe-Service einreichen.
Es gibt aber auch andere Fälle, in denen Sie von Ihrem Arzt oder Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erhalten, den Sie bei uns einreichen können. In der Regel handelt es sich dann um aufwändige und teure Behandlungen (zum Beispiel Zahnimplantate).
Zu diesen Heil- und Kostenplänen erhalten Sie dann von uns eine Auskunft, ob die geplante Maßnahme dem Grunde nach beihilfefähig ist. In einigen Fällen erhalten Sie zusätzlich allgemeine Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten der Beihilfe (z.B. zur Kieferorthopädie. Hier finden Sie auch ein Merkblatt auf unserer Internetseite im Register "K").
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sie einen Heil- und Kostenplan oder ein Kostenvoranschlag beim Beihilfe-Service einreichen sollen, empfiehlt es sich zunächst einmal telefonischen Kontakt mit dem Beihilfe-Service aufzunehmen.
Einreichung des Heil- und Kostenplans/ Kostenvoranschlags:
Bitte reichen Sie die Unterlagen zusammen mit dem Vordruck " Schriftverkehr" (auf unserer Internetseite zum Download) bei der Zentralen Scanstelle Beihilfe in Detmold ein. Dort werden die Unterlagen digitalisiert und uns in Ihrer elektronischen Beihilfeakte zur Verfügung gestellt. An der Universität zu Köln können wir keine Dokumente annehmen.