Mutter-/Vater-Kind Kur

Stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind Kuren

  1. Zu den Kosten einer stationären Rehabilitationsmaßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes (Müttergenesungskur) oder in einer gleichartigen Einrichtung, die Leistungen in Form einer Mutter-/Vater-Kind-Kur erbringt (§ 41 Abs. 1 SGB V) werden – soweit die Einrichtungen über Versorgungsverträge nach § 111a SGB V verfügen - Beihilfen bis zu einer Dauer von 23 Kalendertagen (bei chronisch kranken Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis zu 30 Kalendertagen) einschließlich der Reisetage gewährt. § 7 Abs. 2 gilt entsprechend.
  2. Beihilfefähig sind neben den Aufwendungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 9 die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, die Kurtaxe, das amtsärztliche Gutachten, den ärztlichen Schlussbericht sowie die Fahrkosten. § 6 Abs. 1 Satz 7 und Abs. 3 gelten entsprechend; ist die Rehabilitationsmaßnahme nicht anerkannt worden (§ 7 Abs. 2), sind nur die Aufwendungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 9 beihilfefähig.
  3. Bei Menschen mit Behinderungen, bei denen die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson behördlich festgestellt ist, sind die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie Kurtaxe der Begleitperson bis zu 55 Euro täglich beihilfefähig. § 6 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen eine vereinfachte Darstellung der gesetztlichen Regelungen darstellen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des Beihilfe-Service.

 

Antrags- und Bewilligungsverfahren:

  1. Ihr(e) Arzt/ Ärztin schreibt einen kurzen Bericht, welche Erkrankung vorliegt und wieso eine Kur durchgeführt werden soll. Ihre Ärztin/ Ihr Arzt kann auch ein Ort oder eine Einrichtung vorschlagen werden, den sie/er für geeignet hält.
  2. Sie stellen einen kurzen schriftlichen Antrag auf Mutter-/Vater-Kind-Kur (eine Begründung ist nicht notwendig). Bitte geben Sie auch an, welches (welche) Kinder an der Kur teilnehmen sollen. Dem Antrag fügen Sie den Arztbericht bei. Diese Unterlagen übersenden Sie zusammen mit dem Vordruck "Schriftverkehr" (auf unserer Interntseite erhältlich) an die Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold. Bitte verwenden Sie nicht die BeihilfeApp für die Beantragung der Reha, die App ist nicht für Schriftverkehr gedacht. Wenn Sie die App für die Beantragung der Kur verwenden, verzögert dies die Bearbeitung um mehrere Wochen.
  3. Sobald der Antrag in Ihrer elektronischen Beihilfeakte eingegangen ist, beauftragen wir das zuständige Gesundheitsamt mit einer Begutachtung Ihres Antrages.
  4. Nachdem das Gutachten des amtsärztlichen Dienstes bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Zusage (oder eine Ablehnung).