Studienbescheinigung (von Kindern)
Studienbescheinigungen von Kindern werden nicht benötigt.
Ob Ihr Kind in der Beihilfe berücksichtigungsfähig ist, richtet sich ausschließlich nach der Frage, ob Sie für Ihr Kind den Kinderanteil im Familienzuschlag erhalten oder Ihnen dieser zusteht. Die Beihilfe benötigt daher keine Studienbescheinigung Ihres Kindes.
Der Kinderanteil im Familienzuschlag richtet sich in der Regel danach, ob Sie für Ihr Kind Kindergeld erhalten oder Ihnen dieses zustehen würde. Die Entscheidung über das Kindergeld die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Entscheidung über den Kinderanteil im Familienzuschlag trifft Ihre gehaltszahlende Stelle (i.d.R. das Landesamt für Besoldung und Versorgung).