

Auch ohne Abitur können Sie als in der beruflichen Bildung Qualifizierte/-r unter bestimmten Voraussetzungen studieren. Je nach beruflicher Vorbildung variieren die Möglichkeiten in Hinblick auf den Hochschulzugang. Es wird zwischen folgenden drei Gruppen unterschieden:
Genaue Informationen zur jeweiligen Gruppe finden Sie auf der Internetseite unter: "Besondere Angelegenheiten → Beruflich Qualifizierte".
Bitte beachten Sie: in den Bewerbungsverfahren können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zudem jeweiligen Bewerbungsschluss vollständig vorliegen bzw. im KLIPS 2.0 Basis-Account hochgeladen wurden.
Ihre Unterlagen werden zunächst in der Abteilung 22 geprüft und Sie hiernach einen Bescheid erhalten, aufgrund dessen Sie ggfs. berechtigt sind, am Auswahl-/Zulassungsverfahren der Universität zu Köln teilzunehmen.
Die Modalitäten, Fristen und der Ablauf zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung sind auf den Internetseiten unter "Beruflich Qualifizierte" beschrieben.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren senden Sie bitte eine E-Mail an: beruflich-qualifizierte@verw.uni-koeln.de
Rechtliche Grundlagen
Mit der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung NRW) vom 7. Oktober 2016 wurde der Hochschulzugang für Personen ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (=Abitur) in Nordrhein-Westfalen neu geregelt.