Eingaben wegen Exmatrikulation
Hier finden Sie Infomationen zur Gegenvorstellung / Eingabe bei einer ungewollten Exmatrikulation und wie Sie diese unter bestimmten Umständen Aufheben lassen können.
Übersicht der Exmatrikulationen
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a) Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung (verspäteter, unvollständiger oder Nichtzahlung des Semesterbeitrags)
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b) Exmatrikulation wegen Wirksamwerden einer Rückmeldesperre
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c) Aufhebung einer Exmatrikulation zum Zwecke einer nicht erwarteten Wiederholungsprüfung
a) Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung:
(Eingabe zur Aufhebung einer Exmatrikulation wegen verspäteter, unvollständiger oder Nichtzahlung)
Die Exmatrikulation erfolgt regelmäßig zum Ablauf des laufenden Semesters, wenn Studierende sich für das kommende Semester nicht durch fristgemäße und/oder vollständige Zahlung der fälligen Semesterbeiträge zurückgemeldet haben.
Für die nicht fristgemäße Zahlung (Eingang nach dem 15.07. für das Wintersemester bzw. 15.02. für das Sommersemester unter Verbuchung ihrer Matrikelnummer) fällt zusätzlich eine Verspätungsgebühr nach der Abgabenordnung der Universität zu Köln vom 20. Juli 2020 in der derzeit gültigen Fassung an. Diese beträgt derzeit 4,60 Euro, sodass sich für das Wintersemester 2025/2026 ein Gesamtbetrag von 340,25 Euro ergibt.
Die Pflicht zur Zahlung dieser Gebühr entsteht mit Ablauf des Zahlungstermins, d.h. die Gebühr ist auch nach Erhalt der Mahnung auf folgende Bankverbindung zu überweisen.
Bankverbindung:
Empfänger: Universitätskasse Köln
IBAN: DE18 3005 0000 0000 0995 64
BIC: WELADEDDXXX
Bank: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
Verwendungszweck: Matrikelnummer Nachname (z.B. 1234567 Mustermann)
Eine Exmatrikulation wegen Nichtzahlung bzw. nicht vollständiger Zahlung wird in der Regel aufgehoben, wenn:
- innerhalb der Klagefrist der ausstehende Betrag bei der Universität zu Köln eingegangen und im KLIPS 2.0 unter Ihrem "Semesterbeitragsstatus" als Zahlung ausgewiesen ist,
- sowie die Studierenden sich mit einer Eingabe (Beschwerde) gegen die Exmatrikulation per E-Mail eingabestelle@verw.uni-koeln.de an die Abteilung 22 (SG 2 - Organisation und Besondere Angelegenheiten -> Eingaben) wenden.
Wichtige Hinweise:
Der Exmatrikulationslauf wegen verspäteter, nicht vollständiger oder Nichtzahlung zum Sommersemester 2025 ist am 04.03.2025 mit Wirkung zum 31.03.2025 erfolgt. Eine automatische Aufhebung der Exmatrikulation mittels EDV erfolgt nach Zahlung der ausstehenden Beträge nicht.
Da die Exmatrikulation nur manuell aufgehoben werden kann, ist eine Eingabe an die Abteilung 22 (SG 2 - Organisation und Besondere Angelegenheiten-> Eingaben) unverzichtbar.
Den Eingang können Sie in Ihrem KLIPS 2.0-Account unter der
Applikation "Semesterbeitragsstatus" feststellen.
Bei Aufhebung der Exmatrikulation ist eine Klage nicht mehr notwendig.
Wichtiger Hinweis für die Veranstaltungsbelegung in KLIPS 2.0:
Mit der Exmatrikulation werden Sie umgehend von sämtlichen Veranstaltungen, die Sie bereits für das Wintersemester 2025/2026 belegt haben, abgemeldet.
Eine Wiederherstellung der Belegwünsche, Wartelistenplätze und Fixplätze ist leider nicht möglich !
b) Exmatrikulation wegen Wirksamwerden einer Rückmeldesperre:
Rückmeldesperren - Warum ?
Studierende, die mit einer Auflage oder einem Vorbehalt eingeschrieben werden, erhalten in der Regel eine „Rückmeldesperre“ zu einem zukünftigen Semester.
Dieser Prozess wird den betroffenen Studierenden frühzeitig mitgeteilt, in der Regel bei der Zulassung und / oder der Einschreibung. Zudem können die Rückmeldesperren jederzeit bei KLIPS 2.0 eingesehen werden: https://klips2-support.uni-koeln.de/online-hilfe-studierende-neues-design/self-services/rueckmeldesperren
Rückmeldesperre - Auswirkung
Studierende, bei denen in KLIPS 2.0 eine Rückmeldesperre gesetzt ist, können sich nur dann zurückmelden zu dem noch gesperrten Semester, wenn die Rückmeldesperre rechtzeitig vor Beginn des gesperrten Rückmeldesemesters durch das Studierendensekretariat aufgehoben wird.
Erfolgt dies nicht oder nicht fristgerecht, wird die Rückmeldesperre wirksam mit der Folge der Exmatrikulation.
Exmatrikulation wegen Wirksamwerden einer Rückmeldesperre
Um die Rückmeldesperre vor Beginn des gesperrten Semesters aufheben zu können, müssen die Voraussetzungen dafür von den betroffenen Studierenden fristgerecht erfüllt werden.
Dies erfolgt durch fristgerechten Nachweis der benötigen Dokumente durch die betroffenen Studierenden im Studierendensekretariat. Sollte der Nachweis nicht oder nicht fristgerecht vorliegen, wird die Rückmeldesperre wirksam mit der Folge der Exmatrikulation.
Aufhebung der Exmatrikulation wegen Wirksamwerden einer Rückmeldesperre - Eingabe/Gegenvorstellung
Bei einer ungewollten Exmatrikulation wegen Wirksamwerden einer Rückmeldesperre kann innerhalb des Zeitraums von einem Monat nach Versand des Exmatrikulationsbescheides per E-Mail an den S-Mail-Account eine formlose Gegenvorstellung/Eingabe an eingabestelle@verw.uni-koeln.de eingereicht werden.
Die postalische Eingabe muss erfolgen, wenn ein amtlich beglaubigtes Dokument wie z.B. das Abiturzeugnis eingereicht werden muss.
Rückmeldesperre "HZB" - benötigter Nachweis
Zur Prüfung, ob die Exmatrikulation aufgehoben werden kann, müssen innerhalb eines Monats nach Versand der Exmatrikulation folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Der Semesterbeitrag für das gewünschte Rückmeldesemester muss bei der Universität zu Köln eingegangen sein.
2) Nach dem Eingang/der Verbuchung des Semesterbeitrags in KLIPS 2.0 unter Ihrer Matrikelnummer, muss POSTALISCH eine schriftliche Eingabe mit Beifügung der amtlich beglaubigten Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) an folgende Adresse:
Universität zu Köln
Studierendensekretariat, Abt. 22 - HZB -
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
eingereicht werden.
Wenn Sie die amtlich beglaubigte(n) Zeugniskopie(n) einen an sich selbst adressierten und mit 1,60 € frankierten DIN A 4 Rückumschlag beifügen, erhalten Sie das/die Dokument(e) zurück. Anderfalls erfolgt die umgehende, datenschutzkonforme Aktenvernichtung.
Rückmeldesperre "Erster deutscher Uni-/Hochschulabschluss" - benötigter Nachweis
Zur Prüfung, ob die Exmatrikulation aufgehoben werden kann, müssen innerhalb eines Monats nach Versand der Exmatrikulation folgende Voraussetzungen erfüllt:
1) Der Semesterbeitrag für das gewünschte Rückmeldesemester muss bei der Universität zu Köln eingegangen sein.
2) Nach dem Eingang/der Verbuchung des Semesterbeitrags in KLIPS 2.0 unter Ihrer Matrikelnummer, muss POSTALISCH eine schriftliche Eingabe mit Beifügung der amtlich beglaubigten Kopie des ersten Hochschulabschlusses an einer deutschen Hochschule an folgende Adresse:
Universität zu Köln
Studierendensekretariat, Abt. 22 - UniAbschluss -
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
eingereicht werden.
Wenn Sie die amtlich beglaubigte(n) Zeugniskopie(n) einen an sich selbst adressierten und mit 1,60 € frankierten DIN A 4 Rückumschlag beifügen, erhalten Sie das/die Dokument(e) zurück. Anderfalls erfolgt die umgehende, datenschutzkonforme Aktenvernichtung.
Weitere Rückmeldesperren
Zur Prüfung, ob die Exmatrikulation aufgehoben werden kann, müssen innerhalb eines Monats nach Versand der Exmatrikulation folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Der Semesterbeitrag für das gewünschte Rückmeldesemester muss bei der Universität zu Köln eingegangen sein.
2) Nach dem Eingang/der Verbuchung des Semesterbeitrag in KLIPS 2.0 unter Ihrer Matrikelnummer, muss per E-Mail eine Eingabe mit Beifügung des benötigten Dokumentes (z.B. Bachelorzeugnis, Exmatrikulationsbescheinigung, Studienbescheinigung der Ersthochschule...)
eingabestelle@verw.uni-koeln.de
Sollten Sie nicht erkennen können, welches Dokument nachgereicht werden muss, informieren Sie sich bitte umgehend per E-Mail unter der Angabe Ihrer Matrikelnummer und "Rückmeldesperre" im Betreff.
c) Aufhebung einer Exmatrikulation zum Zwecke einer nicht erwarteten Wiederholungsprüfung
Aufhebung einer Exmatrikulation zum Zwecke einer nicht erwarteten Wiederholungsprüfung
Bereits exmatrikulierte Studierende können sich zur Wiederholung einer Prüfung mit einem entsprechenden Nachweis des zuständigen Prüfungsamtes über das Nichtbestehen und des noch vorhandenen Prüfungsanspruches zum Folgesemester zurückmelden.
Die Aufhebung muss innerhalb des Semesters, das der Exmatrikulation folgt, mit den genannten Belegen bei der Eingabestelle per E-Mail beantragt werden !!
E-Mail Adresse: eingabestelle@verw.uni-koeln.de
Kontakt
Hinweis: Wenn Sie nach 5 Werktagen keine Antwort auf Ihre E-Mail an eingabestelle@verw.uni-koeln.de erhalten haben, senden Sie diese bitte erneut an unsere E-Mail-Adresse (Vor den Betreff "Erinnerung an meine Eingabe").