Eingaben wegen Exmatrikulation

Hier finden Sie Infomationen zur Gegenvorstellung / Eingabe bei einer ungewollten Exmatrikulation und wie Sie diese unter bestimmten Umständen Aufheben lassen können.

Übersicht der Exmatrikulationen

  • a) Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung (verspäteter, unvollständiger oder Nichtzahlung des Semesterbeitrags)

  • b) Exmatrikulation wegen Wirksamwerden einer Rückmeldesperre

  • c) Aufhebung einer Exmatrikulation zum Zwecke einer nicht erwarteten Wiederholungsprüfung

a) Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung:

(Eingabe zur Aufhebung einer Exmatrikulation wegen verspäteter, unvollständiger oder Nichtzahlung)

Die Exmatrikulation erfolgt regelmäßig zum Ablauf des laufenden Semesters, wenn Studierende sich für das kommende Semester nicht durch fristgemäße und/oder vollständige Zahlung der fälligen Semesterbeiträge zurückgemeldet haben.

Für die nicht fristgemäße Zahlung (Eingang nach dem 15.07. für das Wintersemester bzw. 15.02. für das Sommersemester unter Verbuchung ihrer Matrikelnummer) fällt zusätzlich eine Verspätungsgebühr nach der Abgabenordnung der Universität zu Köln vom 20. Juli 2020 in der derzeit gültigen Fassung an. Diese beträgt derzeit 4,60 Euro, sodass sich für das Wintersemester 2025/2026 ein Gesamtbetrag von 340,25 Euro ergibt.

Die Pflicht zur Zahlung dieser Gebühr entsteht mit Ablauf des Zahlungstermins, d.h. die Gebühr ist auch nach Erhalt der Mahnung auf folgende Bankverbindung zu überweisen.

Bankverbindung:
Empfänger: Universitätskasse Köln
IBAN: DE18 3005 0000 0000 0995 64
BIC: WELADEDDXXX
Bank: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
Verwendungszweck: Matrikelnummer Nachname (z.B. 1234567 Mustermann)

Eine Exmatrikulation wegen Nichtzahlung bzw. nicht vollständiger Zahlung wird in der Regel aufgehoben, wenn:

  1. innerhalb der Klagefrist der ausstehende Betrag bei der Universität zu Köln eingegangen und im KLIPS 2.0 unter Ihrem "Semesterbeitragsstatus" als Zahlung ausgewiesen ist,
  2. sowie die Studierenden sich mit einer Eingabe (Beschwerde) gegen die Exmatrikulation per E-Mail eingabestelle@verw.uni-koeln.de an die Abteilung 22 (SG 2 - Organisation und Besondere Angelegenheiten -> Eingaben) wenden.
Wichtige Hinweise:

Der Exmatrikulationslauf wegen verspäteter, nicht vollständiger oder Nichtzahlung zum Sommersemester 2025 ist am 04.03.2025 mit Wirkung zum 31.03.2025 erfolgt. Eine automatische Aufhebung der Exmatrikulation mittels EDV erfolgt nach Zahlung der ausstehenden Beträge nicht.

Da die Exmatrikulation nur manuell aufgehoben werden kann, ist eine Eingabe an die Abteilung 22 (SG 2 - Organisation und Besondere Angelegenheiten-> Eingaben) unverzichtbar.
Die Eingabe erfolgt ausschließlich per E-Mail an eingabestelle@verw.uni-koeln.de, wenn der ausstehende Betrag auf Ihre Matrikelnummer verbucht wurde.
Den Eingang können Sie in Ihrem KLIPS 2.0-Account unter der Applikation "Semesterbeitragsstatus" feststellen.

Bei Aufhebung der Exmatrikulation ist eine Klage nicht mehr notwendig.
Wichtiger Hinweis für die Veranstaltungsbelegung in KLIPS 2.0:

Mit der Exmatrikulation werden Sie umgehend von sämtlichen Veranstaltungen, die Sie bereits für das Wintersemester 2025/2026 belegt haben, abgemeldet.
Eine Wiederherstellung der Belegwünsche, Wartelistenplätze und Fixplätze ist leider nicht möglich !

b) Exmatrikulation wegen Wirksamwerden einer Rückmeldesperre:


c) Aufhebung einer Exmatrikulation zum Zwecke einer nicht erwarteten Wiederholungsprüfung

Kontakt

Hinweis: Wenn Sie nach 5 Werktagen keine Antwort auf Ihre E-Mail an eingabestelle@verw.uni-koeln.de erhalten haben, senden Sie diese bitte erneut an unsere E-Mail-Adresse (Vor den Betreff "Erinnerung an meine Eingabe").