Fehlende Nachreichung von Unterlagen:
Fehlende Nachreichung von Einschreibungsunterlagen im Rahmen der digitalen Einschreibung als amtlich beglaubigte Kopie (z.B. Abiturzeugnis oder erster deutscher Hochschulabschluss). Dies muss in der Regel bis spätestens zum Ende des Einschreibungssemesters erfolgen – sinnvollerweise sollte dies umgehend nach der digitalen Einschreibung erfolgen. Die betroffenen Studierenden werden über die Rückmeldesperre vom Studierendensekretariat informiert, per E-Mail an die E-Mail-Adresse Ihres Studierenden-Accounts (accountname@smail.uni-koeln.de).
Zeitlich befristete Einschreibung:
- z.B. Studium zum Zwecke der Promotion, dessen Einschreibung grundsätzlich beschränkt ist auf 12 Semester. Die betroffenen Studierenden werden über die Rückmeldesperre vom Studierendensekretariat informiert.
- Auslaufende Studiengänge. Hierbei handelt es sich um Studiengänge, die zukünftig nicht mehr angeboten werden. Studierende, die noch für diese auslaufenden Studiengänge eingeschrieben sind, haben in der Regel einen Vertrauensschutz und sollen das begonnene Studium innerhalb einer angemessenen Zeit abschließen können. Dieser Zeitraum wird in einer Auslaufordnung festgelegt. Bei den betroffenen Bestandsstudierenden der Universität zu Köln wird für das Semester, das dem Ende dieses Zeitraums folgt, eine Rückmeldesperre erfasst. Die betroffenen Studierenden werden über die Rückmeldesperre vom Studierendensekretariat informiert.
Fehlende Krankenversicherung:
Fehlende Krankenversicherung, die während des Studiums eintritt z.B. wegen fehlender Krankenkassen-Beitragszahlungen der betroffenen Studierenden bei ihren Krankenkassen. Die betroffenen Studierenden werden über die Rückmeldesperre vom Studierendensekretariat informiert.